Sexpflicht in der Ehe: Frankreich verurteilt
Strasbourg. Weil ein französisches Gericht in einem Scheidungsverfahren auf die »eheliche Pflicht« zum Geschlechtsverkehr verwiesen hatte, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag Frankreich verurteilt. Eine Strafe folgt daraus nicht. Die »eheliche Pflicht«, wie das französische Gericht sie darstelle, berücksichtige nicht, dass Einvernehmlichkeit Voraussetzung für jeglichen Sex sei, betonten die Richter in Strasbourg. Sie gaben der Klägerin recht, die dagegen protestiert hatte, dass sie in ihrem Scheidungsverfahren schuldig gesprochen worden war, weil sie Sex mit ihrem Mann abgelehnt hatte. Die Existenz einer »ehelichen Pflicht« stehe »im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper«, heißt es in der Urteilsbegründung. Jeder Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung sei ein Akt sexueller Gewalt, betonten die Richter.
»Ich hoffe, dass diese Entscheidung einen Wendepunkt im Kampf für die Rechte der Frauen in Frankreich darstellt«, ließ die 69 Jahre alte Klägerin über ihre Anwältin Lilia Mhissen mitteilen. Diese Entscheidung bedeute die Abschaffung der »ehelichen Pflicht« und der archaischen Vorstellung von Familie, betonte Mhissen. Eine zweite Anwältin der Klägerin sagte, mit der Entscheidung des EGMR werde klargestellt, »dass Ehe nicht gleichbedeutend mit sexueller Dienstbarkeit ist«. Die Entscheidung sei auch deshalb von großer Bedeutung, weil fast jede zweite Vergewaltigung innerhalb einer Ehe oder einer Beziehung stattfinde. (AFP/jW)
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