Grünen-Politiker erwirkt Unterlassungsverfügungen

Berlin. Zwei Gerichte haben Details in Medienberichten zu Belästigungsvorwürfen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar untersagt. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen Beschluss gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in einem Eilverfahren. Zudem gab der öffentlich-rechtliche ARD-Sender demnach eine Unterlassungserklärung ab.
Vom RBB hieß es: »Wir haben bereits am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Tatsachen die geforderte Unterlassungserklärung weitgehend abgegeben.« Zu dem Gerichtsbeschluss teilte der Sender weiter mit: »Wir legen keine Beschwerde ein.«
Davor hatte das Landgericht Frankfurt am Main bereits am 6. Januar eine einstweilige Verfügung erlassen. In diesem Fall ging es um Berichterstattung der Springer-Boulevardblätter Bild und B. Z.. Von seiten des Verlags hieß es, man habe Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt. Gelbhaar hatte die Anträge bei den Gerichten eingereicht, bevor der Fall am vergangenen Wochenende erneut hochkochte und eine Wendung nahm.
Am Freitag abend hatte der RBB bekanntgemacht, dass er Teile seiner Berichterstattung zurückgezogen hat. Es kamen demnach Zweifel an der Identität und Existenz einer der Frauen auf, die per eidesstattlicher Versicherung dem Sender Angaben zu den Vorwürfen gegen Gelbhaar gemacht haben sollen. Der Tagesspiegel hatte bereits Tage zuvor über Zweifel daran berichtet.
Der RBB räumte am Wochenende einen Fehler in seiner Recherche ein. Von RBB-Chefredakteur David Biesinger hieß es: »Journalistische Standards sind nicht vollumfänglich eingehalten worden.« Inzwischen steht die Frage im Raum, ob es eine Intrige innerhalb der Grünen gegen Gelbhaar gegeben haben könnte.
Gelbhaar ist seit 2017 Mitglied des Bundestags und hatte bei der Wahl 2021 das Direktmandat gewonnen. Seine Kandidatur für einen Platz auf der Landesliste der Berliner Grünen für die Bundestagswahl im Februar hatte er Mitte Dezember kurzfristig zurückgezogen und das mit Vorwürfen gegen ihn begründet, ohne konkreter zu werden. »Die Vorwürfe sind gelogen«, hatte er erklärt. Bei dem Vorgang müsse es sich »um eine in Teilen geplante Aktion« handeln mit dem Ziel, ihn zu diskreditieren. (dpa/jW)
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