Fingerabdruck
Von René Lau
Auch wir Rechtsanwälte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung mit den entsprechenden Urteilen fortgebildet wird. Aber nicht immer gibt es auch Urteile, die uns gefallen oder unseren Mandanten als Beschuldigten im Strafverfahren nutzen. Generell ist es leider in den letzten Jahren so, dass Beschuldigten- und Verteidigerrechte immer weiter eingeschränkt werden. Das begann schon zu Zeiten der großen Koalition und wurde leider auch in Ampelzeiten nicht besser. Zu sehen ist dies an den letzten Änderungen der Strafprozessordnung oder auch den Verschärfungen in den Polizeigesetzen. So gab es in der letzten Woche eine Entscheidung des OLG Bremen. Demnach sei es rechtmäßig, wenn Polizeibeamte einen Beschuldigten zwingen, seinen Finger auf den Sperrbereich seines Handys zu legen, um es zu entsperren. Zunächst hatte der Beschuldigte sich geweigert.
Erstaunlich, dass nun auch ein Oberlandesgericht die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestätigt hat. Bisher waren es lediglich Amts- oder Landgerichte. Ja, so funktioniert der Rechtsstaat. Gefallen muss mir ein solches Urteil trotzdem nicht. Kein Beschuldigter ist verpflichtet, an der Aufklärung gegen seine eigene Person mitzuwirken, ist ein alter Rechtsgrundsatz. Dieser Grundsatz wird aus meiner Sicht mit diesem Urteil unterlaufen. Wenn der Beschuldigte nicht freiwillig mitwirkt, sondern von außen durch Beamte gezwungen wird, ist absehbar, dass Polizeibeamte sich immer mehr herausnehmen werden. Das ist keine gute Entwicklung unseres Rechtsstaates. Der funktioniert nur, wenn er weiter ausgewogen agiert und nicht immer mehr in Richtung der Ermittlungsbehörden kippt und die Rechte des Beschuldigten einschränkt.
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vom 31.01.2025