Verdi ruft zum Warnsteik beim öffentlichen Nahverkehr in Berlin auf
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Der Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg ruft für Montag zu einem Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr der BVG auf:
Die Verdi-Tarifkommission bei der BVG weist nach ausführlicher Diskussion mit den Beschäftigten das Angebot des Vorstands vom 31. Januar zurück. Verdi ruft deshalb zu einem ganztägigen Warnstreik am Montag, den 10. Februar 2025, auf.
Als besonders provozierend haben die Kollegen die öffentlichen Aussagen des BVG-Vorstands empfunden. Dieser erweckte den Eindruck, ein großzügiges Angebot von über 15 Prozent Lohnsteigerung vorzulegen. Tatsächlich hatte die BVG für dieses Jahr jedoch gestaffelte Entgelterhöhungen von 2,5 Prozent, 4,5 Prozent und sieben Prozent – abhängig von der Entgeltgruppe – angeboten. In den folgenden drei Jahren sollten die Gehälter jeweils um 2,5 Prozent steigen.
Dieses Angebot würde für die Beschäftigten jedoch einen deutlichen Reallohnverlust bedeuten, da die Inflation der letzten Jahre nicht ausgeglichen wird. Aufgrund der langen Laufzeit des alten Tarifvertrags konnten die dramatischen Preissprünge seit 2021 nicht in die Tarifentwicklung einfließen. Während die Preise seit 2021 um etwa 19 Prozent gestiegen sind, wurden die Gehälter bei der BVG in diesem Zeitraum nur um 4,5 Prozent erhöht. Selbst mit der am 31. Januar 2025 angebotenen Lohnsteigerung bliebe für Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst ein Reallohnverlust von 7,5 Prozent im Tabellenentgelt bestehen.
Für die Beschäftigten im Fahrdienst bedeutet das Angebot der BVG, dass sie sich von ihrem Tabellenentgelt 7,5 Prozent weniger leisten können als vor vier Jahren – das entspricht etwa 190 Euro. (…)
»Die angeblichen 15 Prozent Lohnerhöhung sind eine Nebelkerze. Wir brauchen ernsthafte Verhandlungen ohne Zahlenspielereien. Deshalb werden wir mit einem weiteren Warnstreik am 10. Februar zeigen, dass die Kolleginnen und Kollegen es ernst meinen«, ergänzt Verdi-Verhandlungsführer Jeremy Arndt.
Der Streik beginnt am Montag, den 10. Februar, von Betriebsbeginn zu Betriebsbeginn. (…)
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. fordern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag die sofortige Rückholung von Maja T. aus der Untersuchungshaft in Ungarn:
Maja T. ist eine nonbinäre Person, der durch die ungarischen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. (…) Ria Halbritter, die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, zeigt sich über den Beschluss sehr erfreut. »Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Haftbedingungen in Ungarn nicht nur für nonbinäre Personen problematisch sind. Vielmehr äußert es darüber hinaus ganz allgemein deutliche Kritik an der menschenrechtlichen Lage in ungarischen Haftanstalten. Damit hat der Beschluss über den Einzelfall von Maja T. hinaus erhebliche Bedeutung.« (…)
Angela Furmaniak vom Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) sieht nun die Politik in der Pflicht. »Die Bundesregierung muss alle Hebel in Bewegung setzen, um eine Rückkehr von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen.«
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