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Aus: Ausgabe vom 17.02.2025, Seite 16 / Sport
Tennis

Die große Unschuld

Montreal. Der Tennisweltranglistenerste Jannik Sinner wird wegen eines Verstoßes gegen die Antidopingregularien für rund drei Monate gesperrt. Der Italiener habe einer Einigung zugestimmt und dürfe bis zum 4. Mai nicht an Turnieren teilnehmen, teilte die Weltantidopingagentur WADA mit.

Bereits am 13. April darf der 23 Jahre alte Sinner wieder mit dem Training beginnen. Damit wird er rechtzeitig vor den French Open, die am 25. Mai in Paris beginnen, wieder spielen dürfen. Auch beim Vorbereitungsturnier in Rom (ein ATP-Masters-1000) wird er dabei sein können.

Sinner war im März 2024 zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet worden. Eine Sperre bekam er nicht, weil ihm laut der International Tennis Integrity Agency (ITIA) kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnten.

Die WADA war deswegen vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gezogen, die Verhandlung in der Causa war für den 16. und 17. April angesetzt gewesen. Den Einspruch vor dem CAS zog die WADA aufgrund der Einigung mit Sinner nun zurück.

Sinner hatte erklärt, dass die Substanz bei einer Massage über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Die WADA erhob ursprünglich Einspruch gegen den Freispruch und hatte zunächst eine Sperre von ein bis zwei Jahren gefordert.

Nun teilte die Antidopingagentur mit, dass sie die Erklärung Sinners für den Clostebol-Nachweis akzeptiere, dass der Sportler nicht betrügen wollte und dass dies keine leistungssteigernde Wirkung gehabt habe. Allerdings sei es auch in der Verantwortung des Athleten, wenn seine Betreuer fahrlässig agierten. »Aufgrund der besonderen Sachlage dieses Falles wird eine dreimonatige Sperre als angemessenes Ergebnis erachtet«, hieß es.

»Ich habe immer akzeptiert, dass ich für mein Team verantwortlich bin, und ich glaube, dass die strengen WADA-Regeln wichtig für den Sport sind, den ich liebe«, sagte Sinner laut Nachrichtenagentur Ansa. »Auf dieser Grundlage habe ich das Angebot der WADA angenommen, das vorliegende Verfahren auf der Grundlage einer dreimonatigen Sanktion zu regeln.«

Der Präsident des italienischen Tennisverbandes, Angelo Binaghi, wertete die Vereinbarung als Beweis für Sinners »absolute Unschuld«. Damit könne der Südtiroler nun endlich zur Ruhe kommen. (dpa/jW)

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