Bund für Geistesfreiheit: Kein Tanzverbot an »Stillen Tagen«

Der Bund für Geistesfreiheit München informiert über einen Prozesstermin anlässlich seiner Klage gegen Tanzverbote an »Stillen Tagen« vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach:
Der Bund für Geistesfreiheit München (BFG München) hatte unter dem Motto »Nürnberg will tanzen« eine Veranstaltungsreihe an Gründonnerstag/Karfreitag 2024 mit 14 Klubs in Nürnberg organisiert. Diese wurde vom Nürnberger Ordnungsamt mit Bescheid vom 25. März 2024 nicht genehmigt. Der BFG München hatte daraufhin seinen Anwalt beauftragt, eine einstweilige Anordnung zu erwirken, mit dem Ziel, die Partys doch noch zu ermöglichen. Die Anordnung wurde jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach zurückgewiesen. Nun kommt es dort am 5. März 2025 zur Verhandlung. (Bayerisches Verwaltungsgericht, Promenade 24–28, 91522 Ansbach.) Beginn ist um 9 Uhr.
Das Ordnungsamt Nürnberg befürchtete in seinem ablehnenden Bescheid vor allem eine erhebliche Störung des Ruhe- und Stillecharakters des Karfreitags. (…) Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden. (…) Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des BFG München, der sich nach dem Verbot seiner »Heidenspaß- statt Höllenqual-Party« an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seitdem sind an Karfreitag und allen anderen »Stillen Tagen« Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind. Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des BFG München zu. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt ein für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte, Demokratie und das Recht auf Selbstbestimmung. (…)
»Als Weltanschauungsgemeinschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die rechtlich den christlichen Kirchen gleichgestellt ist, sehen wir im Vorgehen der Stadt Nürnberg nicht nur einen Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, sondern auch in die Versammlungsfreiheit«, stellt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München, fest. (…) »Die 14 Veranstaltungen in Nürnberg waren geplant als eine provokative Gegenveranstaltung zum Gründonnerstag und Karfreitag der christlichen Kirchen. Wir möchten mit unseren Partys Lebensfreude vermitteln. Dies wollten wir auch mit Musik erreichen, die neben den regelmäßigen Redebeiträgen ein wichtiges Mittel ist, um unsere Weltanschauung zu transportieren. Unsere (Heidenspaß-)Partys sind aber auch ein demonstrativer Protest gegen die ›Stillen Tage‹, an denen laut bayerischem Feiertagsgesetz (FTG) Art. 3, Abs. 2 ›öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt (sind), wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist‹.« (…)
Pikanterweise findet die Verhandlung in Ansbach an einem sog. Stillen Tag, dem Aschermittwoch, statt. (…) Und das zu erwähnen, wird auch nicht so hoch gehängt, finden doch an diesen Tagen die politischen Aschermittwochsveranstaltungen vieler Parteien statt, auf denen es bei einigen Parteien zum guten Ton gehört, sich bestenfalls über den politischen Gegner lustig zu machen, schlimmstenfalls ihn als Person herabzuwürdigen. (…)
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