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Aus: Ausgabe vom 19.02.2025, Seite 8 / Abgeschrieben

Inszenierung als Terrorprozess

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Die Rote Hilfe teilte am Dienstag zum Prozessauftakt im Fall der Antifaschistin Hanna S. (»Budapest-Komplex«) mit:

Am Mittwoch, 19. Februar 2025, wird vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen die Nürnberger Antifaschistin Hanna eröffnet. Sie wird beschuldigt, bei den Protesten gegen das Nazigroßevent »Tag der Ehre« im Februar 2023 in Budapest an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt gewesen zu sein. Der Vorfall gab den ungarischen und deutschen Repressionsorganen Anlass für eine beispiellose internationale Verfolgungsjagd gegen Antifaschisten. Im Fall von Hanna ist besonders skandalös, dass der Generalbundesanwalt ihr in der Anklageschrift nicht nur Mitgliedschaft in einer sog. kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung, sondern auch versuchten Mord vorwirft. (…)

Hanna war am 6. Mai 2024 in ihrem Wohnort Nürnberg-Gostenhof von einem martialischen Polizeiaufgebot verhaftet worden. Wie bei den anderen Beschuldigten wurde durch dieses Repressionsspektakel ein Bedrohungsszenario aufgebaut, um andere Antifaschist*innen einzuschüchtern und solidarische Unterstützer abzuschrecken. Das gelang allerdings nicht: Regelmäßig fanden vor der JVA Nürnberg, in der Hanna in Untersuchungshaft saß, große Kundgebungen statt, an der sich Genossinnen, Freunde, Angehörige, Kollegen und zahllose andere Menschen beteiligten.

Um die Antifaschistin zusätzlich unter Druck zu setzen und die Solidaritätsbewegung zu spalten, ergänzte der Generalbundesanwalt am 8. Oktober 2024 die Anklageschrift um den an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf des versuchten Mordes. Auch wenn diese absurde Konstruktion sicherlich keinen Bestand haben wird, trägt sie mit zur geplanten Inszenierung im Stil eines Terrorprozesses bei. Für die kommenden Monate sind bereits über 30 Verhandlungstage terminiert. (…)

Der Solidaritätskreis »Lasst Lisa lehren« erklärte am Montag abend zum Berufsverbotsbeschluss der bayerischen Regierung gegen Lisa Poettinger:

Nachdem das Staatsministerium mit Schreiben vom 10. Februar der Münchner Klimaaktivistin Lisa Poettinger die Zulassung zum Referendariat für das Lehramt versagt hatte, versendete Poettingers Anwältin, Adelheid Rupp, heute die einstweilige Anordnung gegen den Berufsverbotsbeschluss an das Verwaltungsgericht. Das Ziel ist, eine schnelle vorläufige Entscheidung zu erreichen, um der Klimaaktivistin den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Das faktische Berufsverbot war unter anderem wegen der Verwendung von Begriffen wie »Profitmaximierung« und »Klassenkampf«, wegen Engagement im Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München und zweier derzeit laufender Strafverfahren erteilt worden.

Lisa Poettinger ordnet das so ein: »Gesellschaftliches Engagement sollte nicht dazu führen, dass Menschen ihre Ausbildung nicht fertig machen dürfen und dann nach jahrelangem Studium mit nichts dastehen. Auch wenn dieses Engagement sich gegen das vorherrschende Wirtschaftssystem richtet, das ja eben nicht im Grundgesetz verankert ist. Das ist eine Einschüchterung für eine ganze Bewegung. Deshalb wehren wir uns.«

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