Verdi-Bundesvorstand rudert im Konflikt mit Gewerkschafter Orhan Akman zurück

Der Gewerkschafter Orhan Akman, bis Sommer 2022 Leiter der Verdi-Bundesfachgruppe für den Einzel- und Versandhandel, informierte am Dienstag auf seiner Website orhan-akman.de über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Verdi-Bundesvorstand. Bei den nun aus der Personalakte entfernten Abmahnungen und Ermahnungen ging es auch um Äußerungen Akmans in der jungen Welt:
Im politischen Konflikt zwischen dem Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi und mir konnten wir einen Vergleich abschließen. Nach langer gerichtlicher Auseinandersetzung musste der Verdi-Bundesvorstand jetzt sukzessive vier Abmahnungen und zwei Ermahnungen aus meiner Personalakte entfernen.
Die Auseinandersetzung reicht inzwischen fast drei Jahre zurück. 2022 wurde ich vom Bundesvorstand zweimal schriftlich ermahnt. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte gegen Anweisungen meiner Vorgesetzten verstoßen. Dabei ging es darum, dass ich in meiner Freizeit für Verdi-Gremien eine Präsentation zu einem Tarifprojekt, in dem ich Verhandlungsführer war, geschrieben und versendet hatte. In einer zweiten Ermahnung wurde mir dann »Missachtung der Autorität der Vorgesetzten« vorgeworfen.
Am 3. März 2023 erhielt ich gleich drei Abmahnungen wegen angeblicher »arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen«, die alle mit Veröffentlichungen in der Presse und auf Social-Media-Kanälen begründet wurden. In den Abmahnungen wurden mir »Illoyalität« sowie die »Gefährdung der Geschlossenheit von Verdi als Gewerkschaft im öffentlichen Ansehen« vorgeworfen. (…)
Gegen diese ungerechtfertigten Ermahnungen und Abmahnungen habe ich jeweils schriftlich ausführlich Stellung bezogen und Verdi aufgefordert, sie aus der Personalakte zu entfernen. Das lehnte die Verdi-Personalabteilung ab. Somit blieb mir nur der Weg zum Arbeitsgericht. (…) Für den 21. Februar 2025 war nun endlich der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht angesetzt. (…)
Am 12. Februar 2025 teilte die externe Kanzlei, die den Verdi-Bundesvorstand vertritt, dem Berliner Arbeitsgericht (einen Vergleichsvorschlag, jW) mit. (…)
Zusammen mit meinem Anwalt habe ich zwei Tage später einen etwas anderen Vergleich vorgeschlagen:
»Die Parteien schließen unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung ihres Rechtsstandpunktes zu den streitgegenständlichen Abmahnungen vom 3. März 2023 und 9. Juni 2023 folgenden Vergleich:
1. Die Beklagte entfernt die Abmahnungen vom 3. März 2023 ersatzlos zum 3. März 2025 und die Abmahnung vom 9. Juni 2023 ersatzlos zum 9. Juni 2025 aus der Personalakte des Klägers.
2. Damit ist der vorliegende Rechtsstreit erledigt.«
Nachdem Verdi diesem Vorschlag zugestimmt hatte, wurde der Kammertermin vor dem Berliner Arbeitsgericht aufgehoben. Damit ist dieser Fall abgeschlossen.
Es liegt nun am Verdi-Bundesvorstand, ob er den politischen Konflikt weiterhin mit arbeitsrechtlichen Mitteln führen will oder endlich eine kritische und konstruktive Diskussion über den Weg aus der Krise unserer Organisation einleitet. Ich werbe dafür, dass die Mitgliedsbeiträge nicht verantwortungslos für unnötige rechtliche Auseinandersetzungen aufgewendet werden, sondern dass wir eine offene und kollegiale Debatte über die Probleme unserer Gewerkschaft einleiten.
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