Kundgebung gegen Aufrüstung

Für den 18. März ruft ein Bündnis aus Friedensbewegung, Gewerkschaftsaktiven, antirassistischen Gruppierungen, sozialen Initiativen und einzelnen Parteien zu einer Kundgebung in Berlin gegen die geplante Aufrüstung der kommenden Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auf.
Die Kundgebung richtet sich gegen die Pläne, Hunderte Milliarden Euro in neue Rüstungsprogramme zu stecken – finanziert durch eine Umgehung der Schuldenbremse durch kurzfristige Abänderung des Grundgesetzes. Die Bundesregierung will die Schuldenbremse für Rüstungsausgaben aushebeln und eine faktisch unbegrenzte Verschuldung für militärische Zwecke ermöglichen. Gleichzeitig sollen auf europäischer Ebene über Nacht weitere 800 Milliarden Euro in Waffen und militärische Infrastruktur fließen. »Diese Politik geht auf Kosten der breiten Bevölkerung: Während die Aktienkurse der Rüstungskonzerne explodieren, drohen Sozialabbau und sinkende Reallöhne. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit«, sagt Tabea Winter aus dem Bündnis. Die Veranstalter rufen zu politischem Druck auf, denn dieser kann Wirkung zeigen: Im Januar trug der Protest von Millionen Menschen dazu bei, das Zustrombegrenzungsgesetz der Union zu verhindern. »Jetzt braucht es erneut massenhaften Protest, um die Kriegspläne der neuen Bundesregierung zu stoppen. Kein Geld und keinen Menschen für ihre Kriege!« sagt Simin Jawabreh.
Die DKP erstattet Strafanzeige wegen faschistischer Symbolik und illegalen Werbemaßnahmen der Asow-Brigade in Brandenburg:
Nach Berichten über Werbemaßnahmen der 12. Spezialbrigade »Asow« der ukrainischen Nationalgarde in Deutschland hat Patrik Köbele, Parteivorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), Strafanzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen die Verwendung von verbotenen Nazisymbolen durch Mitglieder der Brigade (Verstoß gegen die Paragraphen 86, 86a des Strafgesetzbuches, StGB) sowie gegen mögliche illegale Rekrutierungsversuche für das ukrainische Militär in Deutschland (Verstoß gegen 109h StGB).
Hintergrund ist der Aufenthalt des »internationalen Bataillons« der faschistischen Asow-Brigade im Schloss Diedersdorf südlich von Berlin, über den die Tageszeitung junge Welt berichtet hatte. Auf einem Video der Bild-Zeitung sind Soldaten zu sehen, die auf ihrer Uniform das Wolfsangelsymbol tragen.
(…) »Das Symbol ist verboten, doch solange die Faschisten ukrainische Uniformen tragen, scheinen sie tun und lassen zu können, was sie wollen«, begründet Köbele seine Anzeige. »Auf den Justizapparat kann man sich natürlich nicht verlassen. Aber wir können auch nicht untätig zusehen, wie neonazistische Militärverbände in Deutschland hofiert werden. Zumindest kann man die Behörden zwingen, Farbe zu bekennen.«
In dem von Bild veröffentlichten Video kommt zudem ein deutscher Asow-Unteroffizier zu Wort, der als »Peter R.« vorgestellt wird. Er erklärt, dass seine Einheit in Deutschland um »Unterstützer« wirbt.
Köbele sieht hier einen möglichen Verstoß gegen Paragraph 109h des Strafgesetzbuches. (…)
»Wir wehren uns dagegen, dass junge Menschen aus unserem Land als Kanonenfutter für den Krieg gegen Russland geworben werden, während in der Ukraine die Zwangsrekrutierungen laufen«, so Köbele. (…)
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