BGH: Kartellamt darf Apple regulieren
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag bestätigt, dass das Techimperium Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat, und dem Bundeskartellamt damit eingeräumt, dem Konzern wettbewerbsverzerrende Geschäftspraktiken zu verbieten. Apple hatte 2023 gegen diese Einordnung sowie strengere Regulierung durch das Kartellamt geklagt und unterlag nun wie zuvor auch Amazon. Derzeit untersucht das Amt Apples Trackingregelung für Drittanbieter-Apps. Bei letzteren müssen Nutzer dem Sammeln von Daten extra zustimmen, was bei Apps von Apple selbst nicht der Fall ist. (dpa/jW)
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