Kriegstüchtiger des Tages: Stadtrat Zwickau
Von Arnold Schölzel
Na also, geht doch. Am Donnerstag hob der Stadtrat von Zwickau mit 26 Ja- gegen zwei Neinstimmen bei 13 Enthaltungen einen Beschluss vom 30. Januar auf: Damals hatte das Gremium auf Antrag des BSW, das Zwickau als »Stadt des Friedens« haben wollte, ein Werbeverbot für »Kriegsdienst und Rüstungsprodukte« auf allen städtischen Liegenschaften, Veranstaltungen und kommunalen Fahrzeugen verabschiedet. Anlass war eine städtische Straßenbahn, die seit Oktober 2024 für die Bundeswehr in Flecktarnbemalung Reklame fuhr.
Der Beschluss sorgte im deutschen Kriegs-, also Friedenslager für Aufregung. Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) nannte in einem Widerspruch vom 11. Februar den Beschluss nachteilig und rechtswidrig. Am 27. Februar aber widersetzte sich der Stadtrat und blieb beim Ursprungsantrag. Nun wurde die Rechtsaufsichtsbehörde bemüht, die am 6. März befand: »rechtswidrig«. Die Bundeswehr stehe im Grundgesetz, sei also eine Art Verfassungsorgan und dürfe als »Arbeitgeber« nicht benachteiligt werden. Am 20. März ordnete das Landratsamt an: Beschluss aufheben. Das BSW bekannte, einen »Fehler«, nämlich Kompetenzüberschreitung begangen zu haben, und stimmte nun für die Aufhebung.
Merke: Für den Frieden dürfen alle sein, aber nicht gegen deutsche Kriege und Krieger. Die sichern mit Granaten und Panzern stets Frieden. Wer daher die Verdienste des Verfassungsorgans Bundeswehr beim völkerrechtswidrigen Zerbomben Jugoslawiens 1999, beim 20jährigen Massakrieren in Afghanistan oder beim zehnjährigen Wüstenkampf in Mali nicht würdigt, ist ein Friedensgegner, also Kreml- oder Hamas-Agent. In diesem Sinn bleibt laut Beschluss Zwickau eine Stadt des Friedens und der Völkerverständigung. Krieg gegen andere Nationen dient allein der Verständigung mit ihnen. War 1914 und 1939 schon so.
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Ansichten
-
Makabrer Wettstreit
vom 19.04.2025