Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland grundsätzlich gebilligt. Diesen drohten in dem EU-Mitgliedsstaat »keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen« im Sinn einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta, erklärte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung. Das heißt, dass in der BRD gestellte Asylanträge von Menschen aus diesem Kreis künftig im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden könnten. Geklagt hatten ein Palästinenser und ein Somalier, deren Asylanträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt und denen es mit Abschiebung gedroht hatte. (AFP/jW)
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