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Aus: Ausgabe vom 23.04.2025, Seite 4 / Inland

Corona: BND muss keine Auskunft geben

Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst muss Medien keine Auskünfte über angebliche Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden. Es lehnte einen entsprechenden Antrag eines Presseverlages ab. Süddeutsche Zeitung und Zeit hatten im März berichtet, dass der BND seit 2020 über Erkenntnisse zum Ursprung des Virus in einem Labor verfügt und darüber auch die Bundesregierung informiert habe. Der klagende Verlag wollte unter anderem wissen, wann der BND entsprechende Informationen an das Kanzleramt weitergegeben hat. Das Gericht entschied nun, dass dem presserechtlichen Auskunftsanspruch »überwiegende öffentliche Interessen« entgegenstünden. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen Deutschlands beeinträchtigen könnten.(dpa/jW)

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