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Aus: Ausgabe vom 24.04.2025, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

EGB: EU soll Handel mit Israel überprüfen

Brüssel. Mit Blick auf die Tagung des Assoziationsrates EU – Israel vom 24. Februar forderte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) am 17. April, dass die EU das EU-Israel-Assoziationsabkommen nicht vertiefen sollte, solange dessen wesentliche Elemente in bezug auf Menschenrechte nicht erfüllt sind. Eine Weiterentwicklung des Abkommens wäre kontraproduktiv für eine Zweistaatenlösung und würde bedeuten, dass die EU Handlungen belohnt, die nach internationalem Recht illegal sind. Darüber hinaus stellte der EGB auf seiner außerordentlichen Sitzung des Exekutivausschusses am 15. April fest, dass sich der territoriale Geltungsbereich des Abkommens nicht auf die illegalen Siedlungen erstrecke und Waren aus diesen Gebieten nicht in den Genuss einer zollrechtlichen Vorzugsbehandlung kommen sollten. (jW)

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