Aus: Ausgabe vom 11.02.2006, Seite 5 / Inland
»Warnschuß-Arrest« im Jugendstrafrecht
Berlin. Der Bundesrat hat die geplante Verschärfung des Jugendstrafrechts erneut vorangetrieben. Die Länderkammer beschloß am Freitag in Berlin, einen Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen, wonach ein sogenannter »Warnschuß-Arrest« eingeführt werden soll, um den Jugendlichen den »Ernst ihrer Situation« zu verdeutlichen. Dieser Arrest soll neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können. Auch ein Fahrverbot für Jugendliche als eigenständige Sanktionsmöglichkeit steht zur Debatte. Dem Beschluß zufolge soll bei Straftaten Jugendlicher künftig das allgemeine Strafrecht und nicht mehr das Jugendstrafrecht angewendet werden. Zudem soll das mögliche Strafmaß von zehn auf 15 Jahre erhöht werden. (ddp/jW)
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