Aus: Ausgabe vom 22.03.2007, Seite 2 / Inland
Richterin argumentierte mit dem Koran
Frankfurt/Main. Eine Frankfurter Familienrichterin hat in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen und ist daraufhin von dem Fall ausgeschlossen worden. Wie das Amtsgericht mitteilte, stimmte ein Richterkollege am Mittwoch einem Befangenheitsantrag einer deutsch-marokkanischen Frau zu. Der Fall muß jetzt von einer anderen Richterin entschieden werden. Die Klägerin hatte im Jahr 2001 einen Marokkaner geheiratet und sich von ihm im Mai 2006 getrennt.
(AP/jW)
(AP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Linksfraktion klagt gegen »Tornado«-Einsatz
vom 22.03.2007 -
»Der albanische Ku-Klux-Klan ist gefährlich«
vom 22.03.2007 -
Ver.di warnt vor Lohnsenkungen für Transrapid
vom 22.03.2007 -
Kafkaesker Apparat
vom 22.03.2007 -
Oberflächlich und ahnungslos
vom 22.03.2007 -
»Ich bin kompromißfähig«
vom 22.03.2007 -
»Moderne Piraterie«
vom 22.03.2007 -
Jubiläumsfeier mit zionistischen Besatzern
vom 22.03.2007 -
»Polizei behindert die Suche nach Zeltplätzen«
vom 22.03.2007