Aus: Ausgabe vom 03.08.2007, Seite 4 / Inland
Schulpflicht gilt auch für Sektenanhänger
Stuttgart. Der Wunsch strengreligiöser Eltern nach einer christlichen Erziehung ihres Kindes rechtfertigt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht die Befreiung vom staatlichen Schulunterricht. Das Gericht wies eine Klage bibeltreuer Christen ab, die ihre heute zwölfjährige Tochter zu Hause unterrichten wollten. Sie hatten den Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht mit dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit begründet. Die Kläger hatten auch kritisiert, in öffentlichen Schulen werde statt Unterordnung nur die ständige Rebellion und das Hinterfragen von Autorität gelehrt.
(AP/jW)
(AP/jW)
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