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04.06.2024 19:30 Uhr

Pressefreiheit vor Gericht

junge Welt klagt gegen Geheimdienstaktivitäten. Am 18. Juli wird darüber vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt
Von Nick Brauns
Die Bundesregierung will die Reichweite der jungen Welt einschränken: Am 9. Mai geschah dies am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow sogar direkt durch die Polizei. Der Vorwurf diesmal: Die Abbildung der Fahne der Befreier auf der jW-Titelseite

Im Grundgesetz, dessen 75. Jahrestag gerade mit einem dreitägigen Festival in Berlin und weihevollen Reden von Politikern begangen wurde, heißt es in Artikel fünf: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.«

Eine Gelegenheit, diesen Anspruch mit der Realität abzugleichen, wird sich am 18. Juli ergeben. Denn auf diesen Tag ist die erstinstanzliche Verhandlung in der Verwaltungsstreitsache »Verlag 8. Mai GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland« vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin terminiert worden. Der Verlag, in dem die junge Welt erscheint, hat dagegen geklagt, dass die Zeitung seit vielen Jahren in den Jahresberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als das »bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus« aufgeführt wird.

Begründet wird die Nennung damit, dass es sich bei der jungen Welt um eine »eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung« handele, wie die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/29415, 5. Mai 2021) auf eine parlamentarische Anfrage (BT-Drs. 19/28956, 23. April 2021) angab. »Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung ›linker‹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung«, so der Vorwurf weiter, »eine fundamentale Kapitalismuskritik« sei ein »Schwerpunktthema«. Zudem beziehe sich die Zeitung positiv auf Marx, Engels, Lenin, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht und stelle »sozialistische Staatsordnungen, beispielsweise von Kuba, verherrlichend (…) als politisch und moralisch überlegen« dar.

Die Geheimdienstaktivitäten bereiten der jungen Welt, die als journalistisches Produkt auch den »Marktlogiken« ausgesetzt ist, erhebliche Nachteile im Wettbewerb. So werden ihr etwa das Anmieten von Werbetafeln in Bahnhöfen oder die Ausstrahlung bezahlter Werbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigert. Auch die redaktionelle Arbeit wird behindert, denn Autoren und Gesprächspartner werden von Kooperationen abgehalten, Institutionen verweigern Auskünfte. Solche Angriffe auf die journalistischen und ökonomischen Grundlagen sind erklärte Absicht der Bundesregierung. Ziel sei es, Relevanz und »Wirkmächtigkeit« der jungen Welt einzuschränken, gab die Regierung im Mai 2021 auf Anfrage der damaligen Bundestagsfraktion Die Linke offen zu; eine Nennung im Verfassungsschutzbericht diene auch dem Zweck, »verfassungsfeindliche(n) Bestrebungen (…) den weiteren Nährboden entziehen zu können«. Daraufhin verklagte die junge Welt die Bundesregierung wegen der Verletzung einer Reihe von Grundrechten.

Am 24. Mai 2005 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rechtsstreit zwischen dem Verlag Junge Freiheit Verlag GmbH & Co. – Herausgeber der weit rechts stehenden Wochenzeitung Junge Freiheit (JF) – und dem Land Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass die Nennung der JF in den nordrhein-westfälischen Landesverfassungsschutzberichten 1994 ff. eine »mittelbar belastende negative Sanktion« und damit eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle (1 BvR 1072/01). In diesem Urteil stellte das Gericht zudem fest, dass nicht alle in einer Zeitung zu findenden Positionen von freien Autoren der Redaktion angelastet werden dürfen. Gelten müsste dieses Grundsatzurteil auch für die jW. Doch die staatliche Seite interessiert es nicht allzu sehr, dass es sich bei der Tageszeitung junge Welt um ein journalistisches Produkt handelt. Vielmehr seien die jW-Redaktion, der Verlag 8. Mai GmbH und die Genossenschaft LPG junge Welt eG – letztere als Haupteigentümerin – »extremistische« »Personenzusammenschlüsse«, die umstürzlerische Ziele verfolgten, lautet das Geheimdienstkonstrukt. »Die jW ist mehr als ein Informationsmedium. Sie wirkt als politischer Faktor und schafft Reichweite durch Aktivitäten wie zum Beispiel die Durchführung der alljährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz.« Und eben diese Reichweite gilt es einzuschränken.

Klage eingereicht hatte der Verlag 8. Mai GmbH bereits im September 2021. Da seitdem jährlich neue Verfassungsschutzberichte veröffentlicht werden, auf die kosten- und arbeitsaufwendig reagiert werden muss, grenze diese lange Dauer an »Verfahrensverschleppung«, betont Verlagsgeschäftsführer Dietmar Koschmieder, der den Verlag im Prozess vertritt. Um den Schaden gering zu halten, hatte der Verlag den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, wonach die jW bis zu einem rechtskräftigen Urteil nicht mehr im Verfassungsschutzbericht genannt werden dürfe. Dieses Ansinnen hatte das Verwaltungsgericht Berlin im März 2022 zurückgewiesen. Eine Verletzung der Pressefreiheit räumte das Gericht zwar ein, hielt diese aber für gerechtfertigt, weil die von der Gegenseite genannten Anhaltspunkte »hinreichend gewichtig« seien.

Die Begründung, mit der das Verwaltungsgericht Berlin bereits die einstweilige Anordnung abgeschmettert hat, lässt befürchten, dass auch im Hauptverfahren nicht im Sinne der Pressefreiheit geurteilt werden wird. Doch der Verlag 8. Mai GmbH ist entschlossen, notfalls durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zu gehen, so Koschmieder. Schon zur Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht den Streitwert außergewöhnlich hoch angesetzt und so die Prozesskosten hochgetrieben – auch dies eine Möglichkeit, einer Zeitung den »Nährboden« abzugraben. Für den Rechtsstreit mit der Bundesrepublik muss der Verlag schon jetzt mit Kosten von mehr als 100.000 Euro rechnen. Ohne die starke Spendenbereitschaft der Leserinnen und Leser wäre es nicht möglich, diesen Prozess zu führen.

Spende für den jW-Prozesskostenfonds!

Kontoinhaberin: Verlag 8.Mai GmbH

IBAN: DE25 1005 0000 0190 758155

Stichwort: Prozesskosten

Siehe auch: Marxismus im Visier von Nick Brauns

Hintergrund: Einschränkungen

Die Bundesregierung gibt zu, der jungen Welt durch Nennung im Verfassungsschutzbericht den »Nährboden« abgraben zu wollen. Tatsächlich erleidet die Zeitung dadurch Nachteile sowohl ökonomischer als auch journalistischen Art, wie Beispiele zeigen.

Im öffentlichen Nahverkehr – etwa in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und Bremen – wird der jW das Schalten von bezahlter Werbung verweigert, auch Bahnhöfe und Züge der Deutschen Bahn AG dürfen nicht genutzt werden; selbst Werbetafeln nicht, die auf DB-Grundstücken stehen – immer mit Verweis auf die Nennung der Zeitung im Verfassungsschutzbericht. Im Frühjahr 2022 stoppte der öffentlich-rechtliche RBB mitten in einer laufenden crossmedialen Werbekampagne einen Radiospot mit der Begründung, dass »sich die jW in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit der Nennung im Verfassungsschutzbericht« befände. In verschiedenen Stadtbibliotheken wurde der Zugang zu jungewelt.de gesperrt. Veranstaltern werden Räumlichkeiten verweigert – mit dem Hinweis, dass die junge Welt Medienpartner sei. In München wurde die jW-Leserinitiative im August 2023 vom Zamanand-Festival – das unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) steht – wieder ausgeladen. Immer wegen der Nennung der Zeitung im Verfassungsschutzbericht.

Auch die redaktionelle Arbeit wird behindert. So stellt das Fotoarchiv der Süddeutschen Zeitung der jW keine Bilder mehr (gegen Bezahlung) zur Verfügung. Immer wieder werden der jW Interviews oder Auskünfte verweigert. So lehnte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln die Beantwortung einer Presseanfrage ab und die AWO in Brandenburg erklärte, jW grundsätzlich keine Interviews zu geben.

Eine Esslinger Druckerei lehnte die Herstellung der Ausgabe einer Tierrechtszeitschrift unter Verweis auf eine darin geschaltete jW-Anzeige ab. Zudem steht die junge Welt in verschiedenen Gefängnissen auf dem Index und darf nicht an die Gefangenen ausgehändigt werden. (nb)