Jetzt erst recht!
Von Verlag, Redaktion und GenossenschaftEs hat geraume Zeit gedauert, bis ein schriftliches Urteil vorliegt: Am 18. Juli 2024 hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass die junge Welt weiterhin in den Berichten des Verfassungsschutzes als »linksextremistisch« und »verfassungsfeindlich« verunglimpft und bespitzelt werden darf. Nun hat die jW die Begründung erhalten (siehe Seite 3). Die Erkenntnisse der Richter dürften unsere Leserinnen und Leser ebenso verblüffen wie die Redaktion selbst – denn das, was Sie jeden Tag in der Hand halten oder auf dem Bildschirm sehen, sei eigentlich gar keine Zeitung, so der Tenor der Begründung. Es handele sich dabei um eine ganz geschickte Tarnung, um die eigentlichen Ziele der Redaktion zu verdecken: die Errichtung einer Einparteiendiktatur.
Das Urteil illustriert plastisch den Rechtsruck, der in Deutschland stattfindet – auch und gerade in der Justiz. Und es zeigt, mit welchem Vernichtungswillen der bürgerliche Staat einer kritischen Zeitung begegnet. Beweise für die ungeheuerlichen Unterstellungen gegen die jW hat das Gericht übrigens keine benannt – und es gibt auch keine. Es genügen »hinreichend verdichtete Anhaltspunkte« wie dieser: So sei der Umstand, dass die jW keineswegs ein »marxistisch-leninistisches Einparteiensystem« fordere, nur einer »taktischen Auslassung« geschuldet – etwas nicht zu fordern ist also geradezu Beweis dafür, dass genau dies angestrebt wird.
Das würden Sie so nicht stehen lassen wollen? Wir auch nicht. Deshalb wird die junge Welt durch alle Instanzen gehen, die nötig sind, um einen grundsätzlichen Kampf zu führen: um Presse- und Meinungsfreiheit. Denn mit derart abstruser Rabulistik lässt sich schließlich alles »begründen«. Für diesen Kampf benötigt man tatsächlich keine Kalaschnikow, was das Gericht enttäuschen mag – allerdings eine Menge Geld. Und hier kommen Sie, liebe Leserin und lieber Leser, ins Spiel, denn für eine Zeitung sind Abonnements die finanzielle Basis. Ohne regelmäßige Einnahmen ist ihre Erstellung unmöglich, aber auch der – absehbar viele Jahre dauernde – Gang vor die Gerichte.
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