Spenden für den Prozesskostenfonds
Von AktionsbüroWie Sie auf der Schwerpunktseite (Seite 3) dieser Zeitung nachlesen können, ist die Akte »junge Welt gegen Bundesrepublik Deutschland« noch lange nicht geschlossen. Wir klagen gegen die BRD, weil ihr Inlandsgeheimdienst, bekannter als »Bundesamt für Verfassungsschutz«, uns jährlich in seinen Berichten anschwärzt und ausspioniert. Auch wenn wir – was absehbar war – in erster Instanz verloren haben, geht der Kampf um Presse- und Meinungsfreiheit weiter. Und es gibt viele Wege, uns dabei zu unterstützen, in erster Linie natürlich durch Abonnements der jW, aber auch durch Eintritt in unsere Genossenschaft LPG junge Welt eG. Ebenso freuen wir uns über Spenden, die – wenn mit dem Verwendungszweck »Prozesskosten« überwiesen – zweckgebunden eingesetzt werden, um unsere Verfahrenskosten zu decken. Im Kapitalismus gibt es schließlich nichts umsonst, auch nicht das Recht – übrigens auch dann nicht, wenn wir irgendwann in einer höheren Instanz obsiegen sollten. Auf dem Großteil der Anwaltskosten bleiben wir so oder so sitzen.
Sprechen Sie gerne auch Freundinnen, Kollegen oder Nachbarinnen an, die sonst eventuell gar nicht mit unserer Blattlinie übereinstimmen, von denen Sie aber wissen, dass ihnen die Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land am Herzen liegt. Wenn sich die Lesart des Gerichts aus der ersten Instanz durchsetzen sollte, steht schließlich viel mehr auf dem Spiel als die Existenz der Tageszeitung junge Welt. Wir haben beschlossen, nicht aufzugeben und notfalls durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem EuGH zu klagen. Das kostet Zeit und Geld, beides fehlt uns natürlich an anderen Stellen – bei der Weiterentwicklung unseres Produkts, im Werbebudget und bei den – ohnehin geringen – Gehältern, die unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen. Dennoch, diese Auseinandersetzung ist alternativlos.
Unsere Waffe heißt Solidarität – bitte spenden Sie auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Verlag 8. Mai GmbH
IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55
Stichwort: Prozesskosten