Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: Die antifaschistische Initiative a.i.d.a. darf vom Verfassungsschutz nicht mehr als »linksextremistisch« bezeichnet werden. jW-Bericht
Hintergrund: Parallelen zwischen dem Bombenanschlag auf das Münchener Oktoberfest im Jahr 1980 und dem rechten Terror in Italien wurden bei Ermittlungen ignoriert; ebenso Zeugenaussagen. 30 Jahre später mehren sich Forderungen, den Fall neu aufzurollen