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Gegründet 1947 Mittwoch, 30. Oktober 2024, Nr. 253
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19.07.2024, 19:30:04 / jW stärken!
Pressefreiheit

Worauf es jetzt ankommt

Die junge Welt kämpft weiter für Presse- und Meinungsfreiheit. Schaffen Sie mit uns dafür die finanzielle Grundlage!
Von Verlag, Redaktion und Genossenschaft der Tageszeitung junge Welt
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Liebe Leserinnen und Leser der jungen Welt,

liebe Freundinnen und Freunde von Presse- und Meinungsfreiheit,

Seit vielen Jahren sehen wir unsere Aufgabe darin, Ihnen werktäglich eine gut gemachte Tageszeitung mit linkem Profil und hohem Nutzwert zur Verfügung zu stellen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Genutzt wird unser journalistisches Angebot auch vom Inlandsgeheimdienst: Der bundesdeutsche Verfassungsschutz ordnet die junge Welt erstmals in seinem Jahresbericht für 1998 im Kapitel »Agitations- und Kommunikationsmedien« als »das auflagenstärkste und aufwendigste organisationsunabhängige Blatt« im Linksextremismus ein. Die Markierung als »linksextremistisch« und damit »verfassungsfeindlich« erfolgt bis heute in der erklärten Absicht, der Redaktion das Zeitungsmachen zu erschweren und dem Verlag den ökonomischen Nährboden zu entziehen!

Geheimdienst erreicht Ziel nicht

Die Veröffentlichungen sollen bewirken, dass die Zeitung an Reichweite und Auflage und damit Relevanz verliert. Sie soll immer mehr vom Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen werden. Dies stellt eine massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, aber auch Ihres Rechtes nach Artikel 5 des Grundgesetzes dar, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert und frei unterrichten zu können. Im September 2021 entschlossen sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der Zeitung, gegen die fortwährende Nennung in den Verfassungsschutzberichten mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vorzugehen. Das war nur möglich, weil es Regierungen und Geheimdienst bis dahin nicht gelungen ist, der Zeitung »den Nährboden zu entziehen«, im Gegenteil: Auflage, Bekanntheit und Einfluss der Zeitung wachsen bis heute, trotz vielfältiger Versuche des Staates, die junge Welt zu diffamieren und als Marktteilnehmer auszugrenzen.

Sympathie für den Teufel

Am 18. Juli 2024 hat nun das Verwaltungsgericht die Klage in erster Instanz abgeschmettert. Der Vorsitzende Richter ist der Ansicht, dass der Verfassungsschutz zu Recht die junge Welt jährlich als linksextremistisch und damit verfassungsfeindlich markiert! Vier Punkte nannte er zur Begründung: Erstens strebe die junge Welt eine Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis an. Lenin habe aber die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) energisch bekämpft. Wenn man also – wie die junge Welt – Lenin sympathisch findet, sei man ebenfalls ein Feind der FDGO. Zudem sei die junge Welt der DDR »innerlich sehr verbunden«, das erkenne man daran, dass dort freundliche Artikel zum Thema zu finden seien. Damit sei klar, dass auch der Marxismus-Leninismus à la DDR gut gefunden würde. Zweitens wären in der jungen Welt Personen tätig, die auch etwas mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zu tun hätten. Drittens sei die junge Welt mehr als ein Informationsmedium, wolle Reichweite erzielen und politischer Faktor sein und nannte als Beleg die jährliche Durchführung einer Rosa-Luxemburg-Konferenz, wo man sich auch als Teilnehmer am Klassenkampf präsentiere. Und nicht zuletzt würde sich die junge Welt viertens nicht ausreichend zur Gewaltfreiheit bekennen (weil dort Terroristen zu Wort kämen, ohne dass man sich sofort von diesen distanzieren würde). Deshalb sei die Nennung der jW in den Verfassungsschutzberichten und die damit verbundenen Absichten berechtigt. Die vom Gericht verfügten absurd hohen Prozesskosten sollen wohl einen zusätzlichen Beitrag liefern, der jungen Welt »den Nährboden zu entziehen«.

Staatliche Willkür nicht hinnehmen

Die junge Welt wird den täglichen Kampf um eine gut gemachte Tageszeitung weiterführen. Aber auch den Kampf gegen die Diskriminierung und Behinderung durch staatliche Stellen. Nicht nur im eigenen Interesse, auch als konkreter Beitrag im Kampf für Presse- und Meinungsfreiheit. Das kann aber nur gelingen, wenn die materiellen Grundlagen der jW deutlich gestärkt werden! Das wichtigste dabei sind zusätzliche Print- und Digitalabonnements: Sie verschaffen der Zeitung nicht nur regelmäßige Einnahmen, sie dokumentieren auch wachsende Reichweite und Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess – also genau das, was staatliche Stellen verhindern wollen. Aber auch jede Spende für den Prozesskostenfonds und jedes neue Mitglied in der Genossenschaft demonstriert, dass nicht nur die Zeitung, sondern auch ihre Leserinnen und Leser nicht bereit sind, staatliche Willkür einfach hinzunehmen.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle drei Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die junge Welt unterstützen können:

1. Abonnieren Sie die junge Welt. Wir bieten Print- und Digitalabos an. So unterstützen Sie nicht nur uns, Sie sichern sich selbst den Zugang zu unserem journalistischen Produkt und damit zu relevanten Informationen und tiefgründigen Analysen, die für eine Beurteilung der weltpolitischen Geschehnisse von großem Nutzen sind. Beide Aboarten lassen sich auch kombinieren.

2. Steigen Sie um auf ein Solidaritätsabo. Haben Sie bereits ein Abo der jW und zahlen zur Zeit den Normalpreis? Wenn Ihr Portemonnaie es hergibt: Stellen Sie es um auf ein Solidaritätsabo! Sie sichern damit die ökonomische Basis unserer Arbeit und ermöglichen außerdem, dass wir weiterhin vergünstigte Sozialabos für diejenigen anbieten können, die sich ein Normalabo nicht leisten können.

3. Empfehlen Sie die junge Welt weiter. An Freundinnen oder Verwandte, Nachbarinnen oder Kollegen. Bestimmt gibt es jemanden in Ihrem Umfeld, der von einem Abo der Tageszeitung junge Welt profitieren kann und einsteigen will. Sie können der- oder demjenigen auch eine Freude machen, indem Sie ihm eines unserer Aktionsabos, 75 Ausgaben für 75 Euro, schenken! Holen Sie dafür aber unbedingt das Einverständnis des Beschenkten ein.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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