Aus: Ausgabe vom 17.07.2008, Seite 5 / Inland
Polizei muß draußen bleiben
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch in München das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestärkt und der bayerischen Polizei eine juristische Niederlage bereitet. Das berichtete Süddeutsche online. Die Richter erklärten die Anwesenheit von Zivilbeamten bei einer politischen Versammlung, die sich gegen rechte Gewalt richtete, für rechtswidrig. Diese Entscheidung dürfte die in Bayern übliche Praxis unterbinden, solche Veranstaltungen ohne konkrete Hinweise auf Gefahren zu »schützen«, schreibt das Magazin Dem Urteil wird bundesweite Bedeutung zugemessen. Revision hat der VGH nicht zugelassen.
(jW)
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