Aus: Ausgabe vom 17.07.2008, Seite 1 / Inland
Militärische Nutzung eingeräumt
Leipzig. Der Freistaat Sachsen hat erstmals öffentlich eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle eingeräumt. Am zweiten Tag der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen des Nachtflugverbots erklärte am Mittwoch der Anwalt des Freistaats, Siegfried de Witt, der Transport von US-Soldaten über diesen Flughafen werde auf Grundlage »militärischer Anforderungen« genehmigt. Dies sei in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluß der Behörden vorgesehen. Airportvertreter sprachen bislang stets von zivilen Flugbewegungen. Die Soldaten, die in Leipzig auf ihrem Flug nach Kuwait umsteigen und vom Emirat aus in ihre Einsatzgebiete im Irak und in Afghanistan gebracht werden, zählt der Flughafen bisher als »Transitpassagiere«.
Grundlage sei die Entscheidung der Genehmigungsbehörde gewesen. Fragen des Völkerrechts habe das zuständige Regierungspräsidium nicht zu erörtern gehabt.
(ddp/jW)
Grundlage sei die Entscheidung der Genehmigungsbehörde gewesen. Fragen des Völkerrechts habe das zuständige Regierungspräsidium nicht zu erörtern gehabt.
(ddp/jW)
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