Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.07.2009, Seite 16 / Aktion

Abo oder Genossenschaftsanteil?

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Immer wieder einmal werden wir gefragt: Soll ich ein Abo verschenken oder einen Genossenschaftsanteil zeichnen? Was hilft euch mehr? Am besten wäre natürlich: Anteile zeichnen und Abos verschenken. Da aber nicht alle über die ökonomische Möglichkeit dazu verfügen, wollen wir uns um eine Antwort nicht drücken: Unbefristete Vollabos helfen uns am meisten. Sie sind die wichtigste Grundlage unseres Finanzierungskonzeptes. Mit den Einnahmen aus langfristigen Abonnements bezahlen wir den größten Teil der Kosten, die für die Herstellung der jungen Welt aufgebracht werden müssen: redaktionelle Leistungen, Druck, Vertrieb. Der Preis für das Abonnement ist allerdings keine Spende: Der Abonnent erhält für seine Zahlung eine aufwendig erstellte und distributierte Zeitung. Selbst Internetnutzer erkennen immer mehr, daß die junge Welt nur so lange andere Informationen, Berichte, Hintergründe und Analysen liefern kann, so lange auch die Internetnutzer dafür in Form eines Internetabos bezahlen.

Wer es sich leisten kann, sollte aber auch ein (oder mehrere) Genossenschaftsanteil(e) zeichnen. Da es bei unserer Genossenschaft keine Nachschußpflicht gibt, bleibt es bei der einmaligen Zahlung von 500 Euro pro Anteil. Die Anteile sind einzeln kündbar, nach Ablauf der Fristen erhält man den bezahlten Betrag abzüglich einer Verlustbeteiligung zurück.

Aber es werden nur selten Anteile gekündigt, die meisten Genossinnen und Genossen verstehen sie eher als Spende. Die Genossenschaftsbroschüre lag am vergangenen Wochenende der jungen Welt bei, sie kann aber auch jederzeit formlos bei uns angefordert werden. Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Genossenschaft werden Sie Herausgeber(in) der jungen Welt.

Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, die junge Welt zu unterstützen. So meldeten sich auch diese Woche Leser bei uns, die zwar kein Geld für einen Genossenschaftsanteil haben, aber die junge Welt trotzdem unterstützen möchten. Beispielsweise bat einer um Coupons für kostenlose Probeabos, die er gezielt verteilen will. Die junge Welt kann man auch trotz leerem Geldbeutel unterstützen.

Aktionsbüro


jW-Prozeßkostenfonds
Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH, Postbank, BLZ: 100 100 10, Kontonummer: 69 56 82 100, Stichwort: Prozeßkosten

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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