Aus: Ausgabe vom 25.10.2012, Seite 1 / Inland
Einigung beim Wahlrecht erzielt
Berlin. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen haben sich auf ein neues Wahlrecht verständigt. Danach sollen die sogenannten Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, am Mittwoch in Berlin mit. Das Bundesinnenministerium sei damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Folge des neuen Wahlrechts, nach dem im Herbst 2013 der nächste Bundestag gewählt wird, dürfte eine Vergrößerung des Parlaments sein. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. (dapd/jW)
Folge des neuen Wahlrechts, nach dem im Herbst 2013 der nächste Bundestag gewählt wird, dürfte eine Vergrößerung des Parlaments sein. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Mandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkt gewählte Abgeordnete hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. (dapd/jW)
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