75 Ausgaben junge Welt für 75 €
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Aus: Ausgabe vom 18.05.2013, Seite 16 / Aktion

Stärke zeigen

Wie man Mitherausgeber der jungen Welt werden und so die Zeitung stärken kann
Die journalistische Arbeit der jungen Welt ist erfolgreich. Dafür sprechen nicht nur wachsende Kioskverkäufe und Zunahme von Print- und Onlineabos, sondern auch ständige Versuche, die Arbeit durch juristische und andere Angriffe zu behindern. Die junge Welt gewinnt an Einfluß, was natürlich nicht jedem gefällt. Umso wichtiger ist es, daß Verlag, Redaktion und Genossenschaft auch künftig in der Lage sind, sich offensiv zu wehren. Übrigens ist zudem die ständige Teilnahme am Münchener NSU-Prozeß für die junge Welt mit erheblichem Aufwand verbunden. Das alles sind Gründe, warum wir mehr Abonnements, neue Genossenschaftsmitglieder und weitere Genossenschaftsanteile brauchen. Auch jede Spende in den Prozeßkostenfonds hilft.

Zu unserer Genossenschaft LPG junge Welt eG gehören mittlerweile 1375 Genossinnen und Genossen. Mitglied (und Mitherausgeber der jungen Welt) kann jeder werden. Dazu stellt man einen Aufnahmeantrag und zeichnet einen Anteil zu 500 Euro. Es können bis zu 50 Anteile gezeichnet werden, in unserer Genossenschaft gibt es aber nur wenige, die sich mehr als fünf leisten können; die meisten haben einen bis drei erworben. Die 500 Euro können auch in Raten ab 25 Euro gezahlt werden. Zwar ist dann erst nach 20 Monatsraten der Anteil bezahlt, die Mitgliedschaft beginnt aber schon mit der Bestätigung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand. Mitgliederrechte können also sofort wahrgenommen werden. Dazu gehören auch Teilnahme- und Abstimmungsrecht auf der Generalversammlung, die am Samstag, den 29. Juni 2013, ab 13 Uhr in der jW-Ladengalerie (10119 Berlin, Torstraße 6) stattfinden wird. Einen Aufnahmecoupon finden Sie im Internet unter www.jungewelt.de/unterstuetzen/genossenschaft/aufnahmeantrag.php. Sie können diesen aber auch mit dem Coupon auf dieser Seite anfordern.


Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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