Karlsruhe billigt Luftverkehrssteuer
Karlsruhe. Der Bund kann auch weiterhin mit der Milliarden-Einnahme aus der umstrittenen Luftverkehrssteuer rechnen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Ticketsteuer am Mittwoch in vollem Umfang gebilligt. »Die Vorschriften des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit dem Grundgesetz vereinbar«, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, am Mittwoch in Karlsruhe. Damit scheiterte Rheinland-Pfalz mit seiner Klage gegen die Abgabe. (Az.: 1 BvF 3/11) Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Haushaltssanierung und aus Umweltschutzgründen eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro ein und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Die deutsche Luftfahrtbranche fordert demgegenüber seit Jahren die Abschaffung der Abgabe. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beläuft sich auf 7,50 Euro bis zu 42,18 Euro pro Passagier. (dpa/jW)
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