Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 18.04.2018, Seite 4 / Inland

Airlines müssen auch bei »wilden« Streiks zahlen

Brüssel. Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen durch wilde Streiks Entschädigungen leisten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Das Gericht wies damit eine Beschwerde von TUIfly ab. Im Herbst 2016 hatte sich eine Vielzahl von Piloten nach Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans krank gemeldet. TUIfly sprach von einem »außergewöhnlichen Umstand«. Der EuGH betonte, TUIfly habe den Streik wegen der überraschend angekündigten Umstrukturierung selbst verschuldet. (Reuters/jW)