Beschluss: WDR muss BSW zur Wahlsendung einladen
Münster/Köln. Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) für eine ARD-Wahlsendung am Donnerstag einladen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch entschieden und damit in einem Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert. Der Beschluss ist unanfechtbar, der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten ist damit beendet. Allerdings kann der Westdeutsche Rundfunk wegen der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit noch vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.
Nach dem Beschluss des OVG von Mittwoch kann Spitzenkandidat Fabio De Masi damit an der ARD-Sendung »Wahlarena 2024 Europa« teilnehmen. Ursprünglich hatte der verantwortliche Sender Vertreter von SPD, CDU, B90/Grüne, FDP, AfD und Linken eingeladen. Begründung zur Auswahl: Es seien Vertreter der Parteien eingeladen, die im aktuellen Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten sind. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darin in der Vorinstanz kein Problem gesehen. Die Beschwerde der Wagenknecht-Partei dagegen war jetzt in Münster erfolgreich.
Zur Begründung teilte das OVG mit: Die Partei könne wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien die Teilnahme an der Sendung beanspruchen. Das vom WDR mitgeteilte Konzept der Sendung rechtfertige keinen Ausschluss. Zwar könnte sich der WDR im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit für ausschließlich oder schwerpunktmäßig Rückblicke auf die vergangene Wahlperiode entscheiden. Damit verbunden könne auch die Begrenzung auf die Parteien sein, die derzeit im Parlament vertreten sind. (dpa/jW)
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