Aus: Ausgabe vom 02.07.2024, Seite 4 / Inland
Bayern: Geheimdienst darf AfD beobachten
München. Der Bayerische Inlandsgeheimdienst darf die AfD als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten«
vom 02.07.2024 -
SPD kanzelt Basis ab
vom 02.07.2024 -
Milde Strafe für Höcke
vom 02.07.2024 -
Der Asphaltlobbyist
vom 02.07.2024 -
Abzocke mit Krempel
vom 02.07.2024 -
»Wegen der Besatzung ist die Familie das Sicherheitsnetz«
vom 02.07.2024