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Aus: Ausgabe vom 10.07.2024, Seite 2 / Inland

Bafög war 2021 »verfassungswidrig niedrig«

Berlin. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) waren im Jahr 2021 verfassungswidrig niedrig. Das erklärte das Berliner Verwaltungsgeicht am Dienstag. 427 Euro für den Grundbedarf seien zu wenig und hätten unter dem »Hartz-IV«-Minimum von 446 Euro gelegen. 325 Euro seien zudem nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die meisten Studierenden mehr hätten bezahlen müssen. Anstellle des Durchschnitts der Unterkunftskosten im Bundesgebiet sie die Durchschnittsmiete am Studienort oder vergleichbaren Orten heranzuziehen. Die Kammer legte das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht vor: Sie sei nicht befugt, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen. (AFP/jW)