Verwirrung um Piroğlu
Von Dieter Reinisch, WienWeiterhin keine Klarheit für Ecevit Piroğlu, dem in Serbien festsitzenden kommunistischen Aktivisten aus der Türkei. Anfang Juli wurde er in Belgrad aus der Haft entlassen, in der er sich – mit Pausen – seit Sommer 2021 befand, davon 272 Tage im Hungerstreik. Die Behörden hatten seinem Anwalt Milan Vuković mitgeteilt, dass Piroğlu das Land binnen 30 Tagen verlassen müsse. Doch seither gab es ein internationales Verwirrspiel.
Montag vergangener Woche wollte er über Wien nach Jordanien reisen. Seinen Unterstützern wurde von der österreichischen Botschaft in Belgrad bestätigt, dass er als türkischer Staatsbürger kein Visum benötige. Ausreisen konnte er dann doch nicht. Durch die serbische Passkontrolle wurde er noch gelassen: »30 Minuten vor Gateöffnung wurde mein Name von Austrian Airlines aufgerufen. Sie verlangten meine Dokumente, und wir warteten«, erzählt er jW.
Ihm wurde mitgeteilt, »dass ich das Flugzeug nicht besteigen könne und dass eine solche Anweisung von der Polizei komme. Ich erklärte, dass ich unter der Aufsicht und mit dem Wissen der serbischen Polizei hierhergekommen sei und die Flugbedingungen erfülle«, so Piroğlu. Doch es sei »die österreichische und nicht die serbische Polizei, die mir den Flug verweigere«. Dies bestätigte das serbische Innenministerium auch gegenüber den dortigen Medien.
Der Darstellung wird in Wien widersprochen: Auf jW-Anfrage erklärte das österreichische Innenministerium am Donnerstag: »Nach Befassung der zuständigen Stellen« wurde mitgeteilt, dass der Fall nicht bekannt sei und somit die Anweisung nicht aus Wien kam. Konkreter wird Austrian Airlines auf jW-Anfrage am Freitag: »Unseren Recherchen zufolge wurde dem Passagier die Ausreise durch die serbische Behörde verweigert.«
»Ich wurde unrechtmäßig am Fliegen gehindert, obwohl ich die von den Vertragsstaaten festgelegten Flugbedingungen erfülle«, so Piroğlu. Er möchte daher einen neuen Versuch starten, mit Austrian Airlines nach Wien zu fliegen.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
Stimmung machen kostet
vom 30.07.2024 -
Warum der 7. Oktober?
vom 30.07.2024 -
Militär in der Defensive
vom 30.07.2024 -
Melonis »heikle Mission«
vom 30.07.2024 -
Israel bereitet Schlag gegen Libanon vor
vom 30.07.2024 -
Zuhause nicht sicher
vom 30.07.2024