Angebliche Umsturzpläne: Prozess endet mit Bewährungsstrafe
Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Freitag einen 28jährigen unter anderem wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vorwurf der Planung eines rechten Anschlags konnte im Verfahren allerdings nicht erwiesen werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Für diesen wurde er nicht verurteilt.
Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer sagte in seiner Urteilsbegründung, der Mann habe nach Erkenntnis des Gerichtes keinen Anschlag geplant. In den Chats des Frankfurters sei zwar immer mal wieder die Rede vom »Tag X« gewesen, dies sei jedoch »leeres Gerede« gewesen. Ursprünglich war dem Mann vorgeworfen worden, aus rechten Motiven beabsichtigt zu haben, die demokratische Grundordnung in Deutschland mit Waffengewalt zu beseitigen – und unter anderem Muslime, Juden und Grünen-Politiker zu töten.
Die Kammer sah es derweil als erwiesen an, dass sich der Mann aus stillgelegten Munitionslagern der Wehrmacht illegal mehrere Schusswaffen und teils funktionsfähige Sprengkörper besorgt hatte. Diese legte er in eigenen Waffenlagern an verschiedenen Orten ab.
Bei einer Durchsuchung wurden neben diversen Nazi-Devotionalien unter anderem eine Maschinenpistole, eine US-Fliegerbombe und eine Splitterbombe gefunden. Die Splitterbombe musste noch vor Ort in einem Wohngebiet gesprengt werden, weil sie nicht gesichert werden konnte. (AFP/dpa/jW)
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