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Aus: Ausgabe vom 17.10.2024, Seite 6 / Ausland
Guatemala

Keine Gnade für Exguerillero

Guatemala: Gericht schließt sich Ultrarechten an und entscheidet gegen Entlassung von 82jährigem César Montes in den Hausarrest
Von Thorben Austen, Quetzaltenango
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Überstellung aus Mexiko: César Montes wird am 10. Oktober 2020 in Guatemala-Stadt in Empfang genommen

Der in den Hausarrest entlassene ehemalige Guerillakommandeur César Montes muss zurück ins Gefängnis. Das entschied die erste Kammer des Berufungsgerichtes in Guatemala-Stadt am Dienstag. Demnach entbehre der Beschluss, den 82jährigen aus humanitären Gründen freizulassen, »jeglicher Grundlage«. Auch sei der schlechte Gesundheitszustand von Montes nicht bewiesen. Die Kammer argumentierte weiter, laut Artikel 256 der Strafprozessordnung dürften für Personen, die wegen »vorsätzlicher Tötung, Mord oder Vergewaltigung verurteilt wurden, keine Ersatzmaßnahmen verhängt werden«.

Der zu 175 Jahren Haft verurteilte Montes war vergangenen Donnerstag aus der Haft entlassen worden. Er leide unter Augen- und Knieproblemen, Gedächtnisverlust und einer Prostataerkrankung, hatte sein Anwalt gegenüber der Presse erklärt, weshalb eine Entlassung unter Meldeauflagen »aus humanitären Gründen« erreicht worden war. Unmittelbar danach hatte der Präsident der ultrarechten »Stiftung gegen den Terrorismus«, Ricardo Méndez Ruiz, auf X angekündigt, eine Anzeige gegen die Richter zu stellen, die den »Terroristen« freigelassen haben. Die Organisation »Pro Patria«, ebenso der äußersten Rechten zuzuordnen, hatte in einer Pressemitteilung die sofortige Rückführung in die Haft gefordert und gerade auf den jetzt vom Gericht vorgebrachten Paragraphen hingewiesen. Auch wurde seitens ultrarechter Kreise behauptet, die Freilassung von Montes sei auf »Verhandlungen« einzelner Abgeordneter zurückzuführen. Zudem hätten diplomatische Bemühungen der mexikanischen Botschaft die Freilassung vorangetrieben.

Montes, mit bürgerlichem Namen Julio César Macías, war im März 2022 zu der langjährigen Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Hintergrund ist ein Vorfall am 3. September 2019 in der Ortschaft Semuy II im Norden Guatemalas. Bei einer Auseinandersetzung zwischen Einwohnern und einer neunköpfigen Armee­patrouille kamen damals drei Soldaten ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Montes vorgeworfen, den Angriff »befohlen« zu haben. Neben Montes wurden sieben Einwohner zu Haftstrafen zwischen 16 und 143 Jahren verurteilt. Ihre Haftbedingungen hatte Montes 2022 in einem Gespräch mit jW als »unmenschlich« beschrieben.

Zu dem Vorfall gibt es unterschiedliche Darstellungen. Die Armee behauptet, dass die Soldaten auf der Suche nach Marihuanafeldern und Landebahnen für den Schmuggel von den Dorfbewohnern in einem Hinterhalt attackiert wurden. Montes und die Einwohner verwiesen dagegen darauf, dass die Region im Landkreis El Estor seit Jahren von Konflikten um Land gekennzeichnet ist, vor allem wegen einer Nickelmine und Anbauflächen für Ölpalmen. Auch seien viele Anwohner im Bürgerkrieg Opfer der Armee geworden. Mehrfach wurde in der Region in den vergangenen Jahren der Ausnahmezustand verhängt. In dieser angespannten Situation sei es zu einem Wortgefecht gekommen, in dessen Verlauf die Soldaten zuerst Schüsse abgegeben und Einwohner verletzt hätten.

Montes hatte eine Tatbeteiligung stets abgestritten und statt dessen politische Gründe für seine Verurteilung benannt. Er hatte sich 1962 der Guerillabewegung angeschlossen und nach dem Friedensabkommen eine Organisation zur Unterstützung von Landarbeitern im Norden Guatemalas gegründet.

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