Bundesverfassungsgericht urteilt zu Strompreisbremse
Karlsruhe. Im Streit um die zeitweise Abschöpfung sogenannter Überschusserlöse im Zuge der Strompreisbremse will das Bundesverfassungsgericht an diesem Donnerstag sein Urteil verkünden. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Finanzierung wurden teils Überschusserlöse der Stromerzeuger abgeschöpft. Dagegen gingen insgesamt 22 Betreiber von Ökostromanlagen beim obersten deutschen Gericht vor. Mit Überschusserlösen oder Zufallsgewinnen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, während ihre Kosten etwa gleich blieben. Nach Ansicht der klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen war die Abschöpfung ihrer Überschusserlöse verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. (dpa/jW)
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