Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen
Oslo. Der norwegische Terrorist Anders Behring Breivik muss bis auf weiteres im Gefängnis bleiben. Das zuständige norwegische Gericht hat Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen, wie die Nachrichtenagentur NTB berichtete. Breiviks Anwalt sagte der Agentur zufolge, sein Mandant wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heißt es laut NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert ist. Zwar sei positiv anzumerken, dass der faschistische Terrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Maßnahmen teilzunehmen. Diese hätten bislang jedoch noch keine Wirkung gezeigt, hieß es laut NTB im Urteil.
Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya insgesamt 77 überwiegend jugendliche Menschen getötet. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden - der höchsten Strafe, die die norwegische Rechtsprechung damals kannte. Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022.
Während dieses jüngsten Verfahrens gab es zum ersten Mal seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 eine neue Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Rechtsterroristen. Die Sachkundigen kamen zu dem Schluss, dass der 45-Jährige nicht psychotisch oder psychisch krank sei. (dpa/jW)
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