Frankreich: Notgesetz für Staatsausgaben beschlossen
Paris. Ein Notgesetz soll in Frankreich vorerst die Finanzierung staatlicher Aufgaben sichern. Eine entsprechende Übergangsregelung, die das Parlament am Mittwoch verabschiedete, soll demnach bis zur geplanten Verabschiedung eines Haushalts zum Jahresbeginn 2025 gelten. Das Notgesetz ermächtigt den französischen Staat, Steuern zu erheben und Kredite aufzunehmen, um etwa Verwaltung und Sozialversicherung zu finanzieren.
Der neue Premierminister François Bayrou arbeitet derzeit weiter daran, eine Regierung mit genügend Rückhalt im Parlament zu finden, wo keine der vertretenen Strömungen über eine absolute Mehrheit verfügt. Sein neues Kabinett müsste dann zunächst einen Haushalt für 2025 auf den Weg bringen. Die Regierung des konservativen Expremierministers Michel Barnier war erst kürzlich nach nur drei Monaten im Streit über ihren Kürzungshaushalt zerbrochen. (dpa/jW)
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