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Aus: Ausgabe vom 29.01.2025, Seite 2 / Inland

Tagebau Hambach: Gericht erlaubt Rodung

Münster. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Rodung eines Waldstücks am Braunkohletagebau Hambach erlaubt. Das Gericht wies laut einer Mitteilung einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau ab. Damit dürfe der Plan umgesetzt werden, wozu auch die Rodung des sogenannten Sündenwäldchens in der ehemaligen Ortslage Manheim, einem Stadtteil von Kerpen, gehöre, teilte das Gericht mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Der Energiekonzern RWE will dort Kies gewinnen, um die Böschungen des teils rund 400 Meter tiefen Tagebaus zu stabilisieren. (dpa/jW)