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Aus: Ausgabe vom 31.01.2025, Seite 8 / Ansichten

Bücherwurm des Tages: Donald Trump

Von Felix Bartels
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Zuckerbergs nächstes Outfit?

Die Daily Soap geht weiter. Nachdem Marc Zuckerberg demütig seinen Gang nach Trumps Canossa »Mar-a-Lago« absolviert, den Facebook-Account des Nunwiederpräsidenten reaktiviert, den Faktencheck auf den Plattformen eingestellt und bei der Amtseinführung mit anderen Vertretern des Kapitals das Kapitol vollgemacht hatte, überweist er dem neuen Staatschef nun 25 Millionen US-Dollar. Das Geld soll laut Wall Street Journal vor allem in den Fonds für die Präsidentenbibliothek fließen, was ein bisschen lustig ist, denn wie Hindenburg schon hat Trump in seinem Leben vermutlich zwei Bücher gelesen: die Bibel und … nein, nicht das preußische Exerzierreglement, sondern Ayn Rands »The Fountainhead«.

Dass es sich um eine verdeckte Spende handelt, ist offensichtlich. Die Zahlung erfolgt im Zusammenhang eines Rechtsstreits, der wegen der Sperrung des Accounts von der Trump-Seite angestrengt worden war. Da Meta ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, hat der Konzern das Recht, Accounts zu löschen. Anders gesagt: Es gibt kein Anrecht auf einen Facebook-Account. Der Rechtsstreit also wäre eher nicht zugunsten der Trump-Seite ausgegangen, die Zahlung im Rahmen eines Vergleichs geschieht ziemlich freimütig, als Zeichen künftiger Verbundenheit. Anlass der Sperrung war seinerzeit übrigens der Sturm aufs Kapitol. Trump besteht darauf, für den kollektiven Gewaltausbruch nicht verantwortlich zu sein. Und weil das die gefactcheckte Wahrheit ist, hat er denn auch gleich am ersten Amtstag die Stürmer begnadigt.

Zuckerberg wieder ist mehr als bloß Opportunist. Er handelt aus eigener Agenda, wie einer in seiner Position muss: »Wir haben jetzt eine US-Regierung, die stolz auf unsere führenden Unternehmen ist, die der amerikanischen Technologie Priorität einräumt und die unsere Werte und Interessen im Ausland verteidigen wird.«

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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