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Aus: Ausgabe vom 31.01.2025, Seite 15 / Feminismus

SPD, Grüne und Union einigen sich

Berlin. Am Mittwoch haben sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU im Bundestag auf zwei Gesetzentwürfe geeinigt: einen zum Mutterschutz bei Fehlgeburten und einen zu »besserem Schutz von Frauen vor Gewalt«. Der erste Entwurf sieht vor, dass Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. In einer gemeinsamen Presseerklärung der drei Parteien heißt es: »In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen –,​ die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden.« Laut Tagesordnung des Bundestags sollte am späten Donnerstag abend (nach jW-Redaktionsschluss) über den Entwurf final entschieden werden. Als Mutterschutzzeit galten in den meisten Fällen bisher nur die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die Wochen nach der Geburt.

Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene von Gewalt künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz haben sollen. Auch dieses sogenannte Gewalthilfegesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen, und dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren erstmals 2,6 Milliarden Euro erhalten. Bislang können Betroffene von »häuslicher« oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Noch Anfang der Woche hatten die Fraktionen von SPD und Grünen intensiv mit der Unionsfraktion um eine Lösung gerungen. Ein Knackpunkt war bis zuletzt unter anderem die Frage, ob der künftige Schutzanspruch auch trans Frauen umfassen sollte. SPD und Grüne hatten sich dafür eingesetzt, die Union lehnte das ab – und setzte sich damit letztlich durch. (dpa/jW)