Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 26.02.2025, Seite 6 / Ausland
USA

Kein Zutritt zum Weißen Haus

Rechtsstreit mit Trump-Regierung: Eilantrag von Agentur AP abgewiesen
Von Detlef Georgia Schulze
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Warum nicht seinen rechten Anhängern den Gefallen tun und die USA in Konföderierte Staaten umbenennen? (9.2.2025)

Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) bleibt auch weiterhin von bestimmten Veranstaltungen der US-Regierung ausgeschlossen. Dies entschied ein US-amerikanischer Bundesrichter, als er einen Eilantrag der Agentur am Montag ablehnte. Gleich am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit hatte US-Präsident Donald Trump im Januar angeordnet, dass der Golf von Mexiko in Zukunft »Golf von Amerika« zu nennen sei. Die Überschrift der Verordnung: »Rückkehr zu Namen, die die Größe Amerikas ehren«. Mit »Amerika« ist selbstverständlich nicht der amerikanische Kontinent, sondern der Staat gemeint, der einen Teil der Fläche des Nordens ausmacht – die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Agentur AP, die nicht an die US-Regierung angebunden, sondern ein privates, nicht gewinnorientiertes Unternehmen ist, entschied, zwar Trumps Namenswahl »anzuerkennen«, aber – angesichts ihrer internationalen Leserschaft – den alten und international weiterhin gebräuchlichen Namen zu verwenden: »Als globale Nachrichtenagentur, die Nachrichten auf der ganzen Welt verbreitet, muss AP sicherstellen, dass Ortsnamen und geographische Angaben für alle Zielgruppen leicht erkennbar sind«. Dies gefiel Trump nicht, und er entzog AP kurzerhand den Zugang, den die Agentur – auf Rotationsbasis zusammen mit anderen Medien – bisher zum Präsidentenflugzeug und bestimmten Räumen des Weißen Hauses hatte. Nach ihren Angaben, die von der Regierung nicht bestritten werden, soll der Ausschluss so lange gelten, bis AP sich dem neuen regierungsamtlichen Sprachgebrauch unterordnet.

Bereits in seiner ersten Amtszeit hatte Trump einzelne CNN-Journalisten von seinen Pressekonferenzen ausgeschlossen. Dies war von Gerichten für rechtswidrig erklärt worden. Unter Berufung auf die Meinungs- und Redefreiheit hatte auch AP am Freitag Klage gegen Angestellte der US-Regierung eingereicht. Die Koppelung von Zugang und inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung und die Art und Weise, wie der Ausschluss begründet und kommuniziert wurde, sei eine Verletzung von zwei Normen der US-Verfassung, hieß es darin. Demgegenüber argumentiert die Regierung, dass es kein Recht gebe, dem Präsidenten ausgerechnet im Oval Office und dem Präsidentenflieger Fragen zu stellen. Letzteres ist zwar zutreffend, umgeht aber die entscheidende Frage, ob es Präsidenten auch freisteht, Gewährung und Nichtgewährung der Möglichkeit, dort bei bestimmten Anlässen anwesend zu sein und Fragen zu stellen, von der Berichterstattung der Medien abhängig zu machen.

In seiner Begründung am Montag abend erklärte der 2017 von Trump nominierte Richter Trevor ­McFadden, er gehe nicht davon aus, dass AP ein »irreparabler Schaden« drohe. Die Nachrichtenagentur habe weiterhin Zugang zu Informationen, die den Korrespondenten des Weißen Hauses zur Verfügung gestellt würden. Er ließ aber durchblicken, dass die Regierung im weiteren Verlauf des Verfahrens in juristische Schwierigkeiten geraten könnte, sollte sie bei ihrer bisherigen Ausschlussbegründung – also der Koppelung von Zugang und inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung – bleiben. Am 20. März soll es eine weitere Anhörung geben.

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