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Aus: Ausgabe vom 28.02.2025, Seite 5 / Inland
Omnibus-Verordnung der EU

Lieferkettensäge aus Brüssel

EU präsentiert »Omnibus«-Verordnungen, zur Freude des BDI. Massive Aufweichung von Regelungen
Von Jan Pehrke
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Eklatante Missstände in multinationalen Konzernen (Protest gegen Bayer-Monsanto in Buenos Aires 2022)

In der »Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die Europäische Wettbewerbsfähigkeit« hatte die EU am 8. November 2024 »die Einleitung eines revolutionären Vereinfachungsprozesses, der für einen klaren, einfachen und intelligenten Regelungsrahmen für Unternehmen sorgt und den Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand (…) drastisch verringert«, angekündigt. Ende Januar 2025 konkretisierte sie ihre Pläne. In einem »Kompass für Wettbewerbsfähigkeit« stellte Brüssel »weitreichende Vereinfachungen« der Lieferkettenrichtlinie sowie derjenigen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der finanzmarktrelevanten Kriterien für ein »Green Economy«-Label in Aussicht. »Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten«, begründete EU-Kommissar Valdis Dombrovskis.

Am Mittwoch präsentierte die EU nun die entsprechenden »Omnibus«-Verordnungen. Vor allem die 2024 gerade erst auf den Weg gebrachte Lieferkettenrichtlinie geriet dabei unter die Räder. Für 80 Prozent aller Unternehmen gilt sie nicht mehr. Nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen sich weiterhin an sie halten – allerdings erst ab 2028. Zudem brauchen sie die Einhaltung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards bloß noch bei ihren direkten Zulieferern kontrollieren, und das auch nur alle paar Jubeljahre. Überdies wollen Ursula von der Leyen und Co. an die Haftungspflicht ran, mit der die Lieferkettenrichtlinie der EU über das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz zu Lieferketten hinausgeht.

Die Industrie, die lange gegen die »Bürokratiemonster« opponiert hatte, zeigt sich erwartungsgemäß zufrieden. »Es ist gut, dass die EU-Kommission die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und des EU-Lieferkettengesetzes temporär aussetzen will, damit keine Belastungen entstehen«, erklärte der BDI. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) schloss sich in seiner mit »Mehr wirtschaftliche Freiheit wagen« überschriebenen Presseerklärung an: »Dass die EU-Kommission mit ›Omnibus‹-Verfahren Bürokratie abbauen will, ist aus VCI-Sicht sehr erfreulich.« Und die FAZ hielt fest: »Mehr ›Kettensäge‹ ist unter den Brüsseler Randbedingungen nicht möglich.«

Dabei zeigt ein Blick in die Berichte, zu denen das deutsche Lieferkettengesetz die Konzerne verpflichtet, eklatante Missstände entlang der Wertschöpfungsketten multinationaler Unternehmen auf. So dokumentiert etwa der Report des Leverkusener Chemiemultis Bayer für das Jahr 2023 nicht weniger als 1.345 Meldungen über Verstöße aus Zulieferbetrieben. Sie reichen von Kinderarbeit und Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit über gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsschutzverletzungen bis hin zu Lohnraub und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Kein anderes deutsches Unternehmen wartet mit einer so hohen Zahl auf. Adidas etwa führt »nur« 207 Meldungen an, SAP 142, VW 104, BASF vier und Siemens drei. Das dürfte allerdings weniger an saubereren Lieferketten als vielmehr an unsaubererer Berichterstattung liegen.

Sanktionen von Seiten des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgten bisher nicht und sind auch künftig nicht zu erwarten. »Unternehmen werden nicht zur Garantie eines Erfolges verpflichtet«, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke fest. Die Konzerne müssten sich »im Rahmen des konkret Machbaren und Angemessenen« lediglich bemühen. »Von keinem Unternehmen darf etwas rechtlich und tatsächlich Unmögliches verlangt werden.«

»Hier bräuchte es schärfere statt schwächere Lieferkettengesetze, aber die Politik kapituliert wieder mal vor dem Kapital«, kritisiert das Netzwerk »Coordination gegen Bayer-Gefahren« (CBG) deshalb. Und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nennt es »skandalös«, dass die EU ihre Lieferkettenrichtlinie »bis zur Bedeutungslosigkeit verwässern will«.

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