Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 26.03.2025, Seite 12 / Thema
Faschismus

Werkzeuge für den Krieg

Die Lagerbordelle in KZ und die der Deutschen Arbeitsfront für »fremdvölkische Arbeiter« sind ein Beweis für die Doppelmoral der Naziführung
Von Werner Fritz Winkler
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Eine Bordellbaracke in dem Konzentrationslager Mauthausen

Bordelle in Konzentrationslagern (KZ) während der Naziherrschaft waren bis in die 1990er Jahre ein Tabuthema. 2008 hat der in Cottbus geborene Historiker Robert Sommer mit seiner Doktorarbeit »Das KZ-Bordell: Sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern« erstmals eine umfassende wissenschaftliche Übersicht dazu vorgelegt. Demnach gab es in zehn KZ solche Einrichtungen. Nachgewiesen ist, dass dort 168 deutsche (ca. 65 Prozent) und polnische (ca. 26 Prozent) Zwangsarbeiterinnen sexuelle Dienste anbieten mussten. In den KZ Buchenwald, Flossenbürg, Gusen und Sachsenhausen gab es darüber hinaus noch Bordellräume für zur Bewachung eingesetzte ukrainische SS-Leute. Dort mussten acht Frauen zwangsweise Sexarbeit leisten. Rechnet man die Dunkelziffer hinzu, wurden insgesamt wahrscheinlich 230 Frauen von den Nazis zwangsprostituiert.

Neben den Bordellen in den KZ gab es auch solche für »fremdvölkische Arbeiter« in der Umgebung der großen Lagerkomplexe. Die Zivil- und Zwangsarbeiter kamen hauptsächlich in der Rüstungsindustrie zum Einsatz. Die Einrichtung der dortigen Bordelle waren eine Reaktion des Reichsführers SS und späteren Reichsinnenministers Heinrich Himmler auf sexuelle Kontakte zwischen den ausländischen männlichen Arbeitskräften und deutschen Frauen. Am 17. Januar 1940 befahl Himmler den Bau einer solchen Einrichtung in Linz, dem Standort der Reichswerke »Hermann Göring«. Das Bordell wurde »Villa Nova« genannt und war der Prototyp für das Bordellbarackenprogramm der Faschisten für »fremdvölkische Arbeiter«. Im Dezember 1940 erließ Adolf Hitler dazu einen zentralen »Führerbefehl«. Geplant war eine Prostituierte auf 300 bis 500 Männer. Die Umsetzung der Pläne lag in der Verantwortung der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Sie nutzte hierfür ihre Häuser- und Barackenbau GmbH mit Sitz in Berlin-Charlottenburg. Unterstützung kam vom Reichsarbeits- und Reichsinnenministerium sowie den örtlichen NSDAP-Leitungen. Der Zutritt zu den Bordellen war Kriegsgefangenen, »Ostarbeitern« und »Reichsdeutschen« strikt verboten.

Besser zwangsarbeiten

Die Faschisten verfolgten mit der Einrichtung der Bordelle zwei Ziele: Erstens sollten im Sinne der Rassenideologie der sexuelle Kontakt zwischen Ausländern und deutschen Frauen unterbunden und das Sexualverhalten der ausländischen Männer kontrolliert und kanalisiert werden. Zweitens wurde der Bordellbesuch als eine Möglichkeit des Motivations- und Leistungsanreizes für einen effektiveren Arbeitseinsatz angesehen.

Der Betrieb von Bordellen während des »Dritten Reiches« ist ein exemplarischer Beweis für die Doppelmoral der Naziführung. Einerseits stellte der Paragraph 361 Nr. 6 des Reichsstrafgesetzbuches sogenanntes unzüchtiges Verhalten unter Strafe. Danach machte sich bereits strafbar, wer öffentlich in auffälliger Weise oder in einer Weise, die geeignet war, einzelne oder die Allgemeinheit zu belästigen, zur »Unzucht« aufforderte oder sich dazu anbot. Zur Erfüllung dieses Tatbestandes genügte bereits ein als Belästigung eingestuftes Verhalten. Es reichte schon aus, wenn eine alleinstehende Frau ohne männlichen Begleiter in Gaststätten angetroffen wurde. Zahlreiche Prostituierte wurden deshalb inhaftiert oder in Konzentrationslager gesperrt. Andererseits bestimmten wirtschaftliche Interessen und Anforderungen der Kriegführung das Handeln der Nazis.

Die Finanzierung der Bordellbauten, meist Baracken (daher der Name B-Baracke), oblag in erster Linie den Betrieben, die die ausländischen Arbeitskräfte einsetzten. Die Kostenberechnungen pro B-Baracke bewegten sich deutlich im sechsstelligen Bereich. Den Unternehmern wurde in Aussicht gestellt, dass sich diese Aufwendungen über die Einnahmen aus dem Bordellbetrieb amortisieren ließen. Trotzdem gab es seitens der betroffenen Bürgermeister und NSDAP-Leitungen Widerstand. Argumentiert wurde, das Geld solle besser für Wohnungen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen verwendet werden. Hinzu kamen moralische Einwände.

Ende 1943 existierten auf dem Gebiet des Deutschen Reiches rund 60 solcher Einrichtungen, weitere 50 befanden sich im Bau. Wie viele Bordelle dieser Art bis zum Kriegsende tatsächlich errichtet wurden, konnte bis heute nicht vollständig ermittelt werden. Unbestritten ist, es gab sie verteilt über das gesamte Reichsgebiet. Zur Sexarbeit wurden etwa 600 Prostituierte vertraglich verpflichtet. Sie kamen vorwiegend aus Frankreich und Polen. Deutschen, niederländischen, norwegischen und italienischen Frauen war die Arbeit in den »Fremdarbeiter«-Bordellen verboten.

Beispiele aus Sachsen verdeutlichen, wie die Naziführung versuchte, ihre menschenverachtende Rassenideologie mit den Interessen der Kriegswirtschaft in Übereinstimmung zu bringen. Im Bestand des Sächsischen Staatsarchivs in Leipzig befindet sich eine Akte mit einem Ordner aus jener Zeit, der die Aufschrift »Freudenhaus Esbenhain« trägt. In Espenhain, das korrekt mit »p« geschrieben wird, befand sich damals der wahrscheinlich größte zivile Lagerkomplex Sachsens mit über 9.000 Schlafplätzen. Die dort untergebrachten Kriegsgefangenen, Zivil- und Zwangsarbeiter sowie Dienstverpflichteten aus ganz Europa mussten fast ausschließlich in den Braunkohlentagebauen und Weiterverarbeitungsanlagen der Aktiengesellschaft Sächsische Werke (ASW) arbeiten. Die dortige B-Baracke bestand aus zwölf Einzelzimmern, einem Speiseraum, einem Aufenthaltsraum, drei Bädern, je drei Damen- und Herrentoiletten, einem Büroraum, mehreren Wirtschaftsräumen und einem größeren Einlassbereich. Die Aufwendungen für Bau und Ausstattung betrugen etwa 120.000 Reichsmark. Von der Planung bis zur Eröffnung des Bordells vergingen zweieinhalb Jahre. Allein die Bauzeit betrug vor allem wegen kriegsbedingten Materialmangels 18 Monate. Ursprünglich sollte die Einrichtung mehr als viermal so groß werden und ca. 200.000 Reichsmark kosten.

Zehn »Besucher« in einer Stunde

Das Bordell öffnete schließlich wenige Tage vor dem Osterfest 1943, am 21. April 1943, um elf Uhr. Bereits am Vortag waren dafür durch Mitarbeiter des ASW-Werkschutzes acht französische Frauen im Alter zwischen 24 und 43 Jahren in Leipzig abgeholt und nach Espenhain gebracht worden. Laut einem Bericht der Gendarmerie sollen alle Frauen bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet haben. Als Betreiberin der Einrichtung wurde von der Kriminalpolizeistelle Leipzig die damals 55jährige Elisabeth Blum ausgewählt. Geöffnet hatte die B-Baracke täglich von zehn bis 23 Uhr. Jeder zugelassene Besucher hatte am Eingang 50 Pfennige für eine Eintrittskarte zu bezahlen. In einem Aufenthaltsraum konnten sich die Männer mit den Frauen unterhalten und ihre »Auswahl« treffen. Geschlechtsverkehr kostete mindestens fünf Reichsmark. Die im Bordell beschäftigten Frauen mussten von ihren Tageseinnahmen täglich 12,50 Reichsmark für Unterkunft und Verpflegung abführen. Zweimal in der Woche wurden sie durch das Gesundheitsamt Borna untersucht.

Laut einem Bericht der Leipziger Kriminalpolizei wurde die Einrichtung hauptsächlich von Franzosen besucht. Zuträger berichteten der Polizei, dass sich an den Osterfeiertagen französische Kriegsgefangene, denen wegen ihres Status der Zutritt zum Bordell verwehrt war, mittels Kleidertauschs mit sogenannten Zivilfranzosen Zugang verschafft hätten. An den beiden Osterfeiertagen soll die Besucherzahl bei etwa 800 Männern gelegen haben. Ohne jeglichen Skrupel über diesen Akt der sexuellen Ausbeutung der Frauen schrieben die Gendarmen damals in einem Bericht an den Bornaer Landrat: »Zur Zeit gehe das Geschäft sehr schnell, und zehn und noch mehr Besucher können in einer Stunde abgefertigt werden.« Während des Bestehens der DDR wurde das ehemalige Bordell als Betriebsakademie für die Erwachsenenbildung genutzt.

Im Archiv der Stadt Leipzig ist hinterlegt, dass es in der Messestadt zwei »Ausländerbordelle« gab. In der Moritzstraße 25 und 27, der heutigen Manetstraße, wurden dafür die seit den 1920er und 1930er Jahren bestehenden Edelbordelle »Grauer Mops« und »Blauer Affe« umfunktioniert. Das Besondere an den Bordellen am Rande der Leipziger Innenstadt war, dass sie sich in keiner unmittelbaren Nachbarschaft von Wohnlagern für Fremd- und Zwangsarbeiter befanden. Nur Schilder wiesen darauf hin, dass der Zutritt deutschen Männern versagt war. Die dort tätigen Prostituierten kamen aus Polen und Frankreich. Sie wurden in ihren Heimatländern angeworben und nach Leipzig gebracht. So reiste zum Beispiel der Kriminalkommissar Claus gemeinsam mit der Bordellbetreiberin Röttger im Oktober 1941 nach Paris, um »französische Dirnen« anzuwerben.

Ein Merkblatt für Prostituierte der Staatlichen Kriminalpolizei legte die Anordnungen fest, denen sich zu unterwerfen waren. Verboten war diesen Frauen das Betreten des Stadtzentrums und des Hauptbahnhofes sowie jeglicher Theater- und Konzerthäuser. Nach 7 Uhr abends war ihnen der Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden eine Bestrafung mit Haft bis zu 14 Tagen und die Einweisung in ein Konzentrationslager angedroht. Für die gesundheitliche Überwachung waren das Gesundheitsamt und die von ihm beauftragten Fachärzte zuständig. Die Frauen mussten sich montags und donnerstags diesen Untersuchungen unterziehen. Laut einer überlieferten Kalkulation betrug der Zeitrahmen für die Untersuchung von 20 Frauen zwei Stunden, ganze sechs Minuten für jede Frau. Nach sechs Monaten Akkordarbeit im Bordellbetrieb durften die Frauen einen vierwöchigen Heimaturlaub antreten.

Mitte 1942 überstieg die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte in Leipzig die Marke von 45.000. Aus diesem Grund sollte auf dem Gelände der heutigen Kleinmesse durch die Deutsche Arbeitsfront für 30 bis 35 Prostituierte ein weiteres Bordell errichtet werden. Die Kosten wurden mit 250.000 bis 300.000 Reichsmark veranschlagt, wobei eine Amortisierungszeit von sechs bis sieben Jahren zugrunde gelegt wurde. Es gab auch Überlegungen, ein drittes »Ausländerbordell« in der Moritzstraße 23 einzurichten. Diesem Plan widersprach jedoch im Oktober 1943 der Leipziger Oberbürgermeister Alfred Freyberg (NSDAP). Auch wurde der Vorschlag unterbreitet, einen »Zweckverband von einflussreichen Betriebsführern zur Schaffung von neuen Ausländerbordellen« ins Leben zu rufen. Letztendlich scheiterten alle Pläne am kriegsbedingten Mangel an Geld und Baumaterialien. Die beiden Bordelle in der Moritzstraße wurden unter diesen Umständen auch immer mehr zu einem Ort des Schwarzmarkts, wo mit Wurstwaren, französischer Schokolade und ausländischen Zigaretten gehandelt wurde.

Bei dem schweren Bombenangriff auf Leipzig am 4. Dezember 1943 wurde auch die Moritzstraße stark beschädigt. Eigentlich sollte deshalb der Bordellbetrieb eingestellt werden. Wie jedoch ein Bericht vom 10. Mai 1944 belegt, existierte zu diesem Zeitpunkt noch das »Ausländerbordell« in der Moritzstraße 25. Dort arbeiteten am Tag der Kontrolle zwei Polinnen und acht Französinnen. Die Tatsache, dass am Kontrolltag in der Nummer 27 der Moritzstraße zehn deutsche Prostituierte tätig waren, bestätigt, dass dort nach den geltenden Regelungen nur noch deutsche Männer Zutritt hatten.

Insgesamt existierten während der Naziherrschaft im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Leipzig fünf »Bordelle für fremdvölkische Arbeiter«. Neben den Einrichtungen in Leipzig und Espenhain gab es diese auch im Leipziger Vorort Böhlitz-Ehrenberg, im DAF-Gemeinschaftslager »Hasenheide« für die Metallguss GmbH und in Pulgar, nahe der Industriegemeinde Böhlen, im DAF-Lager der Böhlener Braunkohlen Benzin AG und der Aktiengesellschaft Sächsische Werke, Werk Böhlen.

In der Reichshauptstadt Berlin, die der zentrale Rüstungsstandort war, wurden während des Zweiten Weltkrieges mehr als 500.000 Menschen durch Zwangsarbeit ausgebeutet. Für deren Unterbringung gab es mehrere tausend Zwangsarbeitslager über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Zur Existenz von Bordellen für »fremdvölkische Arbeiter«, die es zweifelsfrei auch hier gegeben hat, gibt es bisher kaum eine öffentliche Aufarbeitung. Diese erinnerungskulturelle Lücke versucht das Berliner Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in der Britzer Straße 5 zu schließen.¹

Mit dem Ende des Weltkrieges und der Naziherrschaft in Deutschland wurden alle KZ und Lager für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aufgelöst. Die Insassen kehrten in ihre Heimatländer zurück. Die sogenannten Ausländerbordelle wurden geschlossen, und die dort noch tätigen Frauen versuchten ihre Heimatorte in Polen und Frankreich zu erreichen. Anders verhielt es sich mit den Bordellen in Leipzig. Hier gab es Bemühungen der Betreiberinnen, den Betrieb aufrechtzuerhalten und das Geschäft in die »neue Zeit« hinüberzuretten. So zum Beispiel durch Wilhelmine Röttger in der Moritzstraße 25 und Rosa Schmidt in der Nikolaistraße 53. In der Messestadt sahen sie sich jedoch sehr bald mit der kompromisslosen Haltung des ersten Stadtkommandanten der Roten Armee, Generalleutnant Nikolai Iwanowitsch Trufanow, konfrontiert.

Von den Sowjets unterbunden

Aus einer kurzen Mitteilung des Leipziger Polizeipräsidenten vom 17. Juli 1945 geht hervor, dass Trufanow die Schließung aller noch in der Stadt vorhandenen Bordelle angeordnet hatte und das Gesundheitsamt Maßnahmen zur gesundheitlichen Betreuung der »gegenwärtigen Insassen« einleiten musste. Am 7. August 1945 erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 25 »über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland«. Wie einem Rundschreiben mit den Vermerken »Eilt sehr!« und »Streng vertraulich!« des Chefs der sächsischen Polizei vom 21. August 1945 an die Landräte, die Oberbürgermeister und Polizeibehörden zu entnehmen ist, war dem Problem jedoch nicht so schnell beizukommen. In diesem Dokument ist gleich am Anfang in einer Art politischer Präambel zu lesen: »Die Geschlechtsprostitution ist ein soziales Übel. Ihre völlige Beseitigung ist ein jahrtausendaltes, bisher nicht gelöstes Problem, bei dessen Behandlung nicht nur der Polizei, sondern auch der Psychologe und Arzt zu sprechen hat. Soweit die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten als dringende Zeitaufgabe in Frage steht, ist nach dem Gesetz (BGB von 1927), das sich bestens bewährt hat, zu verfahren. In unserer Zeit ist neben der volksgesundheitlichen, besonders auch die kriminelle Seite der Prostitution zu beachten. Nicht nur der Zuhälter als hervorstehendste Begleiterscheinung der Prostitution, sondern das gesamte Berufsverbrechertum und die Verbrecher aus politischen Motiven finden in den Bordellen und den Quartieren der Prostituierten Stützpunkte jeder Art. Die Prostituierten haben zu allen Zeiten in Gegnerschaft zur jeweiligen staatlichen Ordnung gestanden. Auch heute würden sie illegalen Faschisten, Saboteuren, Spionen, Schiebern und Verbrechern Unterschlupf und Hilfe gewährt. Die Polizeibehörden werden deshalb schon hierdurch angewiesen, alle zur Verhinderung und Beseitigung von Auswüchsen Nötige und Geeignete zu veranlassen und Vorschläge für polizeiliche Maßnahmen einzureichen ...«

Und weiter heißt es: »Es sind alle Bordelle, bisher erlaubte, stillschweigend geduldete und heimliche, alle Wohnstätten und Wohnhäuser, in denen mehr als eine Prostituierte wohnt, alle Absteigequartiere und Kuppelnester durch planmäßige Feststellung berichtsmäßig zu erfassen. (Animiergaststätten mit weiblicher Bedienung nicht vergessen)«

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang eine Niederschrift des Stadtgesundheitsamtes über eine Besprechung von Oberbürgermeister Erich Zeigner und Generalleutnant Trufanow von Ende September 1945. Der Stadtkommandant forderte, dass »durchgreifend gegen die wachsende Prostitution« vorgegangen werden sollte und nicht nur die »kasernierte Prostitution« bekämpft werde. Er sah dies im Zusammenhang mit dem starken Anwachsen der Geschlechtskrankheiten. Er merkte an, »in Russland gebe es solche Zustände wie in Deutschland schon seit längerer Zeit nicht. In Russland greife man in solchen Fällen nicht nur mit Gefängnisstrafen ein, sondern auch mit Deportation in entfernte Gebiete. In Russland werde ein Parteigenosse, der sich eine Geschlechtskrankheit zugezogen habe, einfach aus der Partei entfernt.« Trufanow forderte, die Prostitution noch schärfer zu bekämpfen und zu prüfen, »ob der polizeiliche Zwang so weit verstärkt werden kann, dass die freie Prostitution zunächst eingedämmt und nach und nach ganz unterbunden wird«.

In der starken Zunahme von Geschlechtserkrankungen erkannten die Leipziger Bordellbetreiberinnen Wilhelmine Röttger und Rosa Schmidt die Chance, ihre Häuser in der Moritzstraße 25 und Nikolaistraße 53 wieder für den Publikumsverkehr öffnen zu dürfen. Sie schrieben deshalb am 18. September 1945 an den Dezernenten des Stadtgesundheitsamtes, Karl Gelbke, und baten ihn um Unterstützung und Rücksprache mit dem Stadtkommandanten. Sie argumentierten: »Es liegt bestimmt im allgemeinen, öffentlichen und gesundheitlichen Interesse, wenn unsere Häuser wieder dem Verkehr freigegeben werden. Im übrigen haben solche Häuser eine jahrhundertelange Tradition, wenn sie auch ein notwendiges Übel sind.«

Prostitution verboten

Diese Argumente stießen jedoch in Leipzig und der gesamten Sowjetischen Besatzungszone auf den harten Widerstand der Besatzungsmacht, die das Unterhalten von Bordellen und bordellartigen Betrieben verbot. Nach der Gründung der DDR wurde die Prostitution zunehmend als unvereinbar mit dem sozialistischen Frauenbild betrachtet. Prostituierte mussten sich einer verstärkten »Überzeugungsarbeit« unterziehen. Es gab Einweisungen in sogenannte Heime für soziale Betreuung. Ziel war es, die Frauen zur Aufnahme einer regulären Arbeit in einem Betrieb zu überzeugen.

Das Ergebnis dessen war, dass die Prostitution verstärkt nebenberuflich ausgeübt wurde. Erst im Jahre 1968 wurde mit der Änderung des Strafgesetzbuches der DDR und der Einführung des Paragraphen 249 (1) »Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten« die Prostitution strafbar und verschwand aus dem Straßenbild. Dazu trug auch das angedrohte Strafmaß von bis zu zwei Jahren, bei bereits Vorbestraften bis zu fünf Jahren Gefängnis bei. Auch jegliche Ausnutzung und Förderung der Prostitution wurde nun verfolgt. Doppelmoral lässt sich indes auch hier nachweisen. So gab es Ausnahmen und Straffreiheit, wenn die Prostitution der Beschaffung von Devisen etwa im Kontext der Leipziger Messe diente.

Anmerkungen:

1 Siehe: www.ns-zwangsarbeit.de

Werner Fritz Winkler, Jahrgang 1949, ist Diplomgesellschaftswissenschaftler. Seit 2012 Recherchen und Veröffentlichungen zum Thema Nazizwangsarbeit und Kriegswirtschaft im Südraum von Leipzig und zur Geschichte des Braunkohlenveredlungswerkes Espenhain.

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