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Aus: Ausgabe vom 02.04.2025, Seite 1 / Titel
Migrationspolitik

Staatsräson schiebt ab

Mit allen Kräften gegen Palästina-Solidarität: Vier junge EU- und US-Bürger in Berlin sollen des Landes verwiesen werden
Von Annuschka Eckhardt
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Polizei geht gegen palästinasolidarische Aktivisten in der Berliner Humboldt-Universität vor (23.5.2024)

Ene, mene, muh und raus bist du – Berliner Einwanderungspolitik goes wild. Die Berliner Landesregierung will vier junge Menschen außer Landes schaffen, weil sich diese an Protestaktionen gegen den Völkermord in Gaza beteiligt hatten, unter anderem an der Freien Universität Berlin. Obwohl keiner der Betroffenen in der Bundesrepublik verurteilt wurde, sollen die vier das Land in nicht einmal vier Wochen verlassen. Zuerst berichtete die Onlinezeitung The Intercept darüber. Drei der Betroffenen sind EU-Bürger aus Irland und Polen, sie erhielten eine Aberkennung der Freizügigkeit. Eine weitere Person aus den USA fand einen Ausweisungsbescheid im Briefkasten.

»Als ich den Brief fand, war ich verängstigt, aber auch fassungslos«, sagte Cooper L. aus den USA am Dienstag gegenüber junge Welt. Strafverfahren im Zusammenhang mit palästinasolidarischen Protestaktionen seien zu diesem Zeitpunkt nicht vorangekommen, der Anwalt kenne immer noch nicht die genauen Anklagepunkte. »Wie konnten sie beschließen, mich ohne Verurteilung abzuschieben? Aufgrund von beleglosen Anschuldigungen? Das ergibt keinen Sinn«, so L.

»Sofern Sie nicht bis zum 21. April 2025 freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist sind, wird Ihnen hiermit die Abschiebung nach Irland angedroht«, heißt es in einem der Bescheide zum Entzug der Freizügigkeit, der jW vorliegt. »Ich halte diese Bescheide für klar rechtswidrig und sehe darin den politischen Versuch, die palästinensische Bewegung über das Migrationsrecht anzugreifen«, sagte Rechtsanwalt Alexander Gorski, der zwei der vier Betroffenen juristisch vertritt, am Dienstag im jW-Gespräch. »Neu an diesem Vorgehen ist, dass unseren Mandanten ohne Belege unterstellt wird, sie würden Antisemitismus verbreiten, indirekt die Hamas unterstützen. Außerdem wird mit dem Begriff der Staatsräson hantiert.« In den Bescheiden gegen die EU-Staatsbürger werde die Staatsräson ins Feld geführt, um diese Entscheidung zu begründen. »Die Räson ist aber kein rechtlicher Begriff, sondern ein politischer. Und schon daraus ergibt sich der politische Charakter dieser Verfahren«, so der Rechtsanwalt.

Die politische Motivation hinter den Ausweisungen könnte auch an der Uneinigkeit zwischen der Berliner Senatsverwaltung und der Ausländerbehörde abzulesen sein: E-Mails zufolge hatte auch die für Abschiebungen und Kriminalprävention zuständige Amtsleiterin, Silke Buhlmann, Kritik geäußert. Ohne rechtskräftige Verurteilungen lägen keine hinreichenden Gründe vor, eine derart schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen, zitiert The Intercept. Für einen Entzug der Freizügigkeit der EU-Staatsangehörigen gebe es keine Grundlage, eine Ausweisung sei rechtswidrig und von den geplanten Anhörungen durch die Ausländerbehörde sei abzusehen. »Aus der Akte ergibt sich, dass es Druck durch die Berliner Senatsverwaltung des Inneren gab, damit diese Bescheide erlassen werden. Obwohl das Landesamt für Einwanderung hinsichtlich der EU-Bürger rechtliche Bedenken – die wir als Anwälte teilen – angemeldet hatte«, so Gorski.

»Der Staat will uns zum Schweigen bringen, und wenn er uns nicht durch Prügel bei Demonstrationen oder durch die Kriminalisierung von Slogans und Symbolen mundtot machen kann, dann tut er dies, indem er uns ganz aus dem Land wirft«, so L. angesichts der drohenden Abschiebung in die USA.

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  • Leserbrief von Rayan aus Unterschleißheim (1. April 2025 um 22:58 Uhr)
    Und dann soll es ja tatsächlich Leute geben, die das immer und immer wiederholte Propaganda-Geblubber, diese glatte Lüge, dass die BRD ein Rechtsstaat wäre, immer noch für bare Münze nehmen.

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