Grünes Licht für »Lex Rosenkranz«
Von Dieter Reinisch, Wien
Alljährlich legt der Präsident des österreichischen Nationalrats im Namen der Republik am 9. November einen Kranz am Wiener Judenplatz nieder. Er gedenkt dabei der Verfolgten und Toten der Reichspogromnacht. Damals, in der Nacht auf den 10. November 1938, waren im gesamten Gebiet Deutschlands systematisch Synagogen in Brand gesteckt, jüdische Geschäfte geplündert sowie Jüdinnen und Juden angegriffen worden. In Österreich wurden damals mindestens 30 jüdische Menschen getötet, 7.800 verhaftet und aus Wien rund 4.000 sofort ins Konzentrationslager Dachau deportiert.
Als sich der neue Nationalratspräsident Walter Rosenkranz vergangenes Jahr zur Kranzniederlegung dem Denkmal näherte, wurde er von einer Kette junger Studierender aufgehalten: »Wer Nazis ehrt, dessen Wort ist nichts wert!« stand auf einem Transparent. Rosenkranz zog nach kurzer Diskussion mit den Teilnehmern unverrichteter Dinge wieder ab.
Der FPÖ-Politiker ist seit Ende Oktober und dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode der Präsident des österreichischen Nationalrats und damit formell der zweithöchste Mann im Staat – nach Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Als solcher wurde Rosenkranz auch Vorsitzender des Nationalfonds. Dieser »Fonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus« wurde 1995 zum 50. Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung und der Wiederherstellung der demokratischen Republik gegründet. 2001 folgte die Einrichtung des »Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus« und 2010 die Einrichtung des »Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich«.
Zuletzt wurde bekannt, dass der Büroleiter von Rosenkranz mutmaßlich enge Verbindungen zu Neonazikreisen in Sachsen pflegte. So war René Schimanek (FPÖ) in den Fokus der Ermittlungen gegen die »Sächsischen Separatisten« geraten, denen vorgeworfen wird, einen gewaltsamen Umsturz in der BRD vorbereitet zu haben. Vor diesem Hintergrund hat der Nationalrat am vergangenen Donnerstag eine Novelle des Gesetzes zum Nationalfonds beschlossen. Die Fraktionen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos sowie die der Grünen bildeten die nötige Zweidrittelmehrheit. Die FPÖ stimmte dagegen, weil sie die Novelle des Nationalfondsgesetzes als »ideologisch motivierte Anlassgesetzgebung« wertet.
Initiiert worden war die Gesetzesänderung ursprünglich von den Grünen. Dem gingen von Opferschutzverbänden geäußerte Vorbehalte gegen Rosenkranz voraus. Mit der neuen Regelung wird die Möglichkeit eingeräumt, die Leitung des Fonds und weitere damit verbundene Aufgaben teilweise oder ganz an den Zweiten Nationalratspräsidenten, aktuell Peter Haubner (ÖVP), bzw. die Dritte Nationalratspräsidentin, derzeit Doris Bures (SPÖ), zu übertragen. Mit einem sogenannten Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass der Fonds auch unter neuer Leitung weiterhin durch die Parlamentsdirektion personell unterstützt wird.
Zentrale Aufgabe des Nationalfonds sind die Zahlungen in Höhe von jeweils 5.087,10 Euro an Opfer der Nazis. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt wurden oder auf andere Weise Opfer typisch »nationalsozialistischen« Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen. Dies ist in der Selbstbeschreibung des Fonds festgehalten.
Die Wahl des Rechtsaußenpolitikers Rosenkranz zum Parlamentspräsidenten war das Ergebnis der Nationalratswahl im vergangenen September. Aus dieser war die FPÖ als stärkste Kraft hervorgegangen. Den parlamentarischen Gepflogenheiten folgend, steht das Amt an der Spitze des Nationalrats einem Vertreter der stimmenstärksten Partei zu.
Rosenkranz sieht sich selbst als »national-freiheitlich« und als »Parteisoldat«. Er hat jahrelange Erfahrung im Nationalrat, ist Mitglied einer deutsch-nationalen Burschenschaft. In seiner damaligen Rede vor der geheimen Abstimmung wollte SPÖ-Chef Andreas Babler nicht sagen, ob er Rosenkranz wählen würde. Der ÖVP-Kanzlerkandidat Karl Nehammer machte dagegen klar, dass der FPÖ-Mann für seine Partei »wählbar« sei. SPÖ, Neos und Grüne dürften geschlossen gegen Rosenkranz gestimmt haben.
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