Dein roter Faden in wirren Zeiten
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Aus: Ausgabe vom 04.04.2025, Seite 15 / Feminismus
Diskriminierung

Noch viel zu tun

35 Jahre Lesben- und Schwulenverband: Erfolge errungen, aber Hasskriminalität gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten wächst
Von Carmela Negrete
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Für das Recht, zu sein, wer man ist, und zu lieben, wen man will: CSD in Magdeburg (24.8.2024)

Seit mehr als drei Jahrzehnten gibt es mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die bundesweit größte Organisation für die Rechte und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Minderheiten – und diese sind bedroht wie lange nicht mehr. Hervorgegangen aus dem am 18. Februar 1990 gegründeten »Schwulenverband der DDR«, kann die 2014 in »LSVD+ – Verband Queere Vielfalt« umbenannte Interessenvertretung auf einige Erfolge zurückblicken. Etwa, dass nach dem Anschluss der DDR nicht der in der BRD bis dato geltende Paragraph 175 Strafgesetzbuch – also das Verbot von Homosexualität – auf ganz Deutschland ausgeweitet und statt dessen 1994 die strafrechtliche Verfolgung bundesweit abgeschafft wurde oder die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im November 2000.

Gefeiert werden soll das 35. Verbandsjubiläum an diesem Freitag auch auf höchster politischer Ebene: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt 180 Verbandsmitglieder ins Schloss Bellevue. Soft Power, um die Community einzubinden. Der Verband vereint unter seinem Banner lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen. Das Zeichen »+« wird dabei verwendet, um noch mehr geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen einzubeziehen, wie asexuelle oder nichtbinäre Personen. Die Abkürzung soll Vielfalt sichtbar machen und betonen, dass Geschlecht und Sexualität nicht in starre Kategorien passen.

Zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz im Januar forderte der Verband »eine inklusive Erinnerungskultur«, die »sich dagegen wehrt, Opfergruppen zu hierarchisieren«. Zudem bedauerte man, dass 90 Jahre nach der Verschärfung des Paragraphen 175 durch die Nazis »der Schutz queeren Lebens leider wieder aktuell« sei. 1871 im Deutschen Kaiserreich eingeführt, weiteten die Nazis 1935 die Kriminalisierung homosexueller Handlungen von Männern bis hin zur Bestrafung »wollüstiger Absicht« aus. Gefängnis, Zuchthaus und Einsperrung in Konzentrationslager waren die Folge, und rund 50.000 Männer wurden inhaftiert. In der BRD galt dieses Gesetz unverändert bis 1969 und sorgte für die Verurteilung von 50.000 Männern. Erst dann wurden homosexuelle Handlungen von Männern über 21 Jahre straflos gestellt.

»LSBTIQ* sind eine große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die das Grundgesetz bisher nicht explizit schützt«, kritisiert der Verband. Erst 2008 wurde in Berlin ein Denkmal für die von den Nazis verfolgten Homosexuellen eingeweiht, im Januar 2023 folgte das erste offizielle Gedenken im Bundestag. Die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass im Grundgesetz nicht stehe, dass »die Würde des heterosexuellen Menschen unantastbar« sei. Doch angesichts der anhaltenden Diskriminierung und Übergriffe wollen Betroffene explizit im Grundgesetz erwähnt und somit besser vom Staat geschützt werden.

Der Verband kritisiert, dass in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD »die Rechte queerer Menschen öffentlichkeitswirksam kaum eine Rolle« spielten. Henny Engels, Mitglied des Bundesvorstands, erklärte dazu in einer Mitteilung, dass es weltweit und in Deutschland »viele politische Kräfte« gebe, »die bereits errungene Gleichstellungserfolge wieder rückgängig machen und LSBTIQ* zurück in die Unsichtbarkeit verdrängen wollen«. Das betreffe mindestens 24 Prozent des neuen Bundestages, also die AfD-Abgeordneten, die »sich offen gegen die Gleichstellung von LSBTIQ*« aussprächen.

Und dabei steigt die Hasskriminalität gegenüber dieser Gruppe. In Dezember veröffentlichten Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt den »Lagebericht zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit von LSBTIQ*« – der erste seiner Art, nachdem 2022 der »Arbeitskreis zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt« eingesetzt worden war. Demnach wurden 2023 in diesem Bereich 1.785 Straftaten verübt gegenüber 1.188 im Vorjahr. Opfer von Gewalt wurden 212 Menschen, fünf mehr als im Jahr 2022. »Die Zahl der Straftaten im Bereich ›Sexuelle Orientierung‹ und ›Geschlechtsbezogene Diversität‹ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht«, heißt es im Lagebild. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

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