Neue Regierung schafft Lieferkettengesetz ab

Nach Medienberichten sieht der am Mittwoch vorgestellte Koalitionsvertrag eine Abschaffung des Lieferkettengesetzes vor. Franziska Humbert, Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam, kommentiert dazu gleichentags:
»Mit der Abschaffung des Lieferkettengesetzes würde sich die neue Regierung auf die Seite der Ausbeutung stellen – und gegen den Schutz von Kindern, Umwelt und Menschenrechten. Wer das Gesetz kippt, sagt: Kinderarbeit, Ausbeutung und giftige Pestizide nehmen wir in Kauf, und Hungerlöhne sind ein akzeptabler Preis für billige Produkte im Supermarkt.
Die Regierung würde damit vor der Wirtschaftslobby einknicken – und dabei den mühsam errungenen Fortschritt im Kampf gegen globale Ausbeutung opfern. Diese Kehrtwende würde Chaos für die Unternehmen und den Rückfall in eine Zeit bedeuten, in der wirtschaftlicher Profit über allem stand. Die künftige Bundesregierung würde Menschenrechte ans Messer liefern und verlöre jede Glaubwürdigkeit im Einsatz für eine gerechte und nachhaltige Weltwirtschaft.«
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger erklärte am Mittwoch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen:
»Mit der nun vorliegenden Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die künftige Bundesregierung schriftlich, was viele Fachleute, auch Die Linke, schon seit langem sagen: Die immer wieder verlängerten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind mit EU-Recht nicht vereinbar. Inhaltlich ist diese Feststellung auf die Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen übertragbar, denn die Bundesregierung kann keine inhaltlich neuen Gründe für eine Verlängerung dieser Kontrollen vorbringen«, kommentiert Clara Bünger, flucht- und rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, die heute bekanntgewordene Begründung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. März 2025 (10 BV 24.700).
Bünger weiter: »Mit diesem Urteil zur Rechtswidrigkeit der Binnengrenzkontrollen erübrigt sich auch die ohnehin rechtswidrige Idee direkter Zurückweisungen von Schutzsuchenden. Denn Zurückweisungen sind rechtlich nur bei Binnengrenzkontrollen zulässig. Auch die Berufung auf einen vermeintlichen Notstand nach Art. 72 AEUV zur Rechtfertigung rechtswidriger Grenzkontrollen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurückgewiesen.
Dieses Urteil war absehbar. Das rechtspopulistische Agieren der Bundesregierung bei der steten Verlängerung von Binnengrenzkontrollen war ein offenkundiger Verstoß gegen EU-Recht. Auch ich habe die Bundesregierung hierauf mehrfach hingewiesen. Die Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen waren schon immer in erster Linie Symbolpolitik. Deutschland lässt sich nicht hermetisch abschotten, jedenfalls nicht unter Einhaltung menschenrechtlicher Standards. Schutzsuchende dürfen nicht ohne inhaltliche Prüfung an den Grenzen zurückgewiesen werden, das sind völkerrechtliche Errungenschaften, an die sich auch ein zukünftiger Kanzler Merz halten muss.«
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