Israel: Teilerfolg vor Haager Strafgericht
Den Haag. Im Rechtsstreit um die strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat Israel einen Teilerfolg vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag errungen. Die Berufungskammer des Gerichts hob am Freitag eine Entscheidung der Richter in erster Instanz auf und gab einem Einspruch Israels statt. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf den Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu. Die Richter hatten in erster Instanz den Einspruch Israels gegen die Ermittlungen zurückgewiesen. Israel hatte die Zuständigkeit des Tribunals angefochten. Die Begründung der Richter aber beruhte nach Ansicht der Berufungskammer auf einem Rechtsfehler. Die Richter der ersten Instanz müssen sich nun erneut mit der Beschwerde Israels befassen. (dpa/jW)
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