AfD überweist wegen Parteispende Millionen an Bundestag

Berlin. Im laufenden Verfahren um eine möglicherweise unrechtmäßige Parteispende hat die AfD der Bundestagsverwaltung vorläufig 2,35 Millionen Euro überwiesen. Die Überweisung sei erfolgt, »damit wir keine doppelte oder dreifache Strafe zahlen müssten, falls sich zu unseren Ungunsten Fakten ergeben würden«, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter nach Angaben des Magazins Stern und der Sender RTL und NTV vom Freitag. Auch die Bundestagsverwaltung bestätigte demnach die Zahlung.
Die AfD hatte im Bundestagswahlkampf eine Plakatkampagne mit dem Wert des nun hinterlegten Geldes gespendet bekommen. Der Partei wird vorgeworfen, dass die Spende nicht, wie angegeben, von einem früheren Politiker der rechten FPÖ in Österreich, Gerhard Dingler, kam, sondern tatsächlich von dem deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle. Conle soll dafür zunächst eine Schenkung an Dingler gemacht haben.
»Aktuell geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Weiterleitungs- bzw. Strohmannspende handelt«, erklärte die Bundestagsverwaltung gegenüber den genannten Medien. Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird.
Die AfD bewertet den Vorgang weiterhin grundlegend anders: »Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um keine Strohmannspende handelt«, sagt Bundesschatzmeister Hütter. Er betonte, das Verfahren zur Klärung der Angelegenheit sei noch nicht abgeschlossen. (AFP/jW)
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